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Steuern sparen Das müssen Immobilienverkäufer beachten

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Steuerfalle Arbeitszimmer

Wer ein Arbeitszimmer beim Finanzamt angemeldet hat, sollte es abmelden und muss es dann drei Jahre privat nutzen. Anderenfalls muss der Gewinn aus dem Immobilienverkauf, der auf das Arbeitszimmer entfällt, versteuert werden. Denn ein Arbeitszimmer im Eigenheim gilt nicht als privat genutzt.

Kostenfaktor Makler

Wenn die Immobilie in Berlin, Brandenburg, Hamburg oder Hessen steht, muss der Käufer die gesamte Maklerprovision in Höhe von 7,14 Prozent tragen. Diese kann somit nicht vom Verkäufer steuermindernd berücksichtigt werden. In den meisten Regionen ist es jedoch üblich, dass sich Verkäufer und Käufer die überhöhte Maklerprovision teilen. Dann zahlt der Verkäufer meistens 3,57 Prozent vom Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer. Bei einem Verkaufspreis in Höhe von 600.000 Euro sind das beispielsweise 21.420 Euro. Diese können als Werbungskosten abgesetzt werden.

Nun wäre die hohe Provision nicht weiter schlimm, wenn der Makler durch seine Arbeit im Schnitt zu einem höheren Verkaufspreis verhelfen würde. Eine Studie der Stanford University zeigt jedoch: Der Verkaufspreis einer Immobilie ist im Schnitt 5,9 Prozent bis 7,7 Prozent niedriger, wenn ein Makler beauftragt ist. Denn durch die hohe Maklerprovision reduziert sich das Budget der Käufer für die Immobilie.

Ein Hausverkauf ohne Makler kommt für die meisten jedoch auch nicht in Frage, da hier Expertenwissen gefragt ist. Um trotzdem die sehr teure Provision zu sparen, gibt es mittlerweile Immobilienvermarkter, die mit günstigen Festpreisen im niedrigen vierstelligen Bereich eine vollumfängliche Unterstützung anbieten. Da Käufer kein Budget für den Makler einplanen müssen, werden höhere Verkaufspreise erzielt. Der Verkäufer gewinnt somit doppelt: Zum einen wird von Anfang an mit realistischen Preisen vermarktet und zum anderen erhält der Verkäufer den gesamten Kaufpreis.

Mit diesen beiden Spartipps zu Steuern und Kosten lässt sich die Rendite deutlich verbessern. Angenommen, eine Wohnung wird für 600.000 Euro in München über einen klassischen Makler verkauft und der Gewinn von 100.000 Euro muss zu einem Steuersatz von 42 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag versteuert werden. Schon die Steuer würde dann 44.310 Euro betragen. Die Maklercourtage beträgt für den Verkäufer 21.420 Euro. Der Gewinn von 100.000 Euro würde also auf 34.270 Euro zusammenschmelzen. Mit Einhalten der Haltefrist, um eine Besteuerung zu vermeiden und der Vermarktung zum Festpreis bleibt der Gewinn zum größten Teil in der Tasche des Verkäufers.

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