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Steuerreform ab 2017 So stehen Vermögensverwalter zur Abschaffung der Abgeltungssteuer

Volker Schilling (oben links), Rolf Ehlhardt (oben rechts), Uwe Zimmer (unten links), Gottfried Urban (unten rechts).
Volker Schilling (oben links), Rolf Ehlhardt (oben rechts), Uwe Zimmer (unten links), Gottfried Urban (unten rechts).
Der Zeitplan steht nun fest: Die beiden Koaltionsparteien wollen die Abgeltungssteuer in der nächsten Legislaturperiode abschaffen. Die Kapitalerträge sollen dann mit dem individuellem Einkommenssteuersatz besteuert werden. Das gab SPD-Chef Sigmar Gabriel am Wochenende bekannt.

Ende vergangenen Jahres befragte DAS INVESTMENT.com Vermögensverwalter, wie sich die geplante Abschaffung der Abgeltungssteuer auf ihr Geschäft und die Altersvorsorge der Deutschen auswirken würde. Da das Thema nun wieder aktuell geworden ist, präsentieren wir nochmals ihre Antworten.



Volker Schilling, Vorstand der Investmentboutique Greiff Capital Management:

Das Signal ist erst einmal fatal: Da weiß inzwischen jeder deutsche Bürger, dass er privat für den Ruhestand vorsorgen muss und anstatt solche Maßnahmen zu fördern, wird durch die Abschaffung der Abgeltungssteuer die Vermögensbildung zusätzlich erschwert. Was erst einmal toll klingt: Die Abschaffung einer Steuer, wird wohl in Wahrheit eine saftige Steuererhöhung auf Kapitalerträge werden. Die Notenbanken schaffen die Zinsen ab und der Staat die Steuervergünstigungen auf Kapitalerträge. Wie soll man da noch vernünftig vorsorgen?

Und genau darin liegt auch die Chance: Mag sein, dass die Regierung die Abgeltungssteuer noch in dieser Legislaturperiode abschafft und zum alten System der Besteuerung mit persönlichem Einkommenssteuersatz zurückkehrt. Der ursprüngliche Werbeslogan zur Einführung der Abgeltungssteuer: „Lieber 25 Prozent von X, als 45 von nix“ ist hinfällig. Inzwischen sind die Steuerabkommen mit Drittstaaten so weit vorangeschritten, dass man als Staat lieber wieder die 45 Prozent kassieren möchte.

Aber schon damals zur Einführung der Abgeltungssteuer, waren die Schlagzeilen voll mit „Die größte Steuererhöhung seit Jahren“. Weshalb sollte die Abschaffung der Steuer deshalb erneut eine Steuererhöhung darstellen?

Vor Einführung der Abgeltungssteuer hatten wir die Zinsabschlagssteuer als Vorwegabzug und die Steuerfreiheit bei Kursgewinnen bei einer Haltedauer (Spekulationsfrist) von einem Jahr. Warum sollte der Gesetzgeber nicht darüber nachdenken die Abschaffung der Abgeltungssteuer zu verknüpfen mit einem intelligenten, staatlich geförderten Konzept zur privaten Altersvorsorge. Genau darin liegt die Chance, weshalb ich diesen Schritt begrüße, um über unser privates Altersvorsorgeverhalten nachzudenken.

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