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Aktualisiert am 16.02.2012 - 18:38 Uhrin ImmobilienLesedauer: 5 Minuten

Steuersparen mit Denkmalschutz

Früher war es ein Krankenhaus, heute befinden sich <br> Eigentumswohnungen im Klinkerbau in Hamburg-Barmbek
Früher war es ein Krankenhaus, heute befinden sich
Eigentumswohnungen im Klinkerbau in Hamburg-Barmbek
Denkmalschutz-Immobilien sind Energieschleudern? Keineswegs immer: In der denkmalgeschützten Schönerlinder Straße 6 im Berliner Stadtteil Köpenick etwa lebt es sich komplett heizkostenfrei.

Das Gebäude wurde mit Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum KfW-Effizienzhaus 55 getunt. Ein klarer Beleg, dass das Thema Energieeffizienz mittlerweile auch bei Altbau-Fans angekommen ist. „Wir registrieren viele Nachfragen hinsichtlich der Art und Effizienz der Dämmung bei unseren Projekten“, sagt etwa Volker Rossnagel, Geschäftsführer des Nürnberger Denkmalschutz- Projektentwicklers Terraplan.

„Unsere Kunden fragen nicht ausdrücklich nach solchen Standards, sie setzen sie schlicht voraus“, geht Andreas Schütz, Vorstand des Berliner Entwicklers Profi Partner, sogar noch einen Schritt weiter. Die veränderte Einstellung schlägt sich auch in aktuellen Projekten nieder: „Unser Projekt The Metropolitan Gardens auf dem Gelände des ehemaligen US-Hauptquartiers in Berlin-Dahlem beispielsweise wird in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bauklimatik an der TU Dresden mit einer Innendämmung versehen“, erläutert Rossnagel.

Zinsgünstige KfW-Darlehen

Billig sind solche Objekte wegen des höheren Aufwands allerdings meist nicht. Da dürfte Anlegern und Selbstnutzern das ab April dieses Jahres angebotene Förderprogramm „KfW Effizienzhaus Baudenkmal“ gerade recht kommen, denn es erleichtert künftig den Zugang zu zinsgünstigen Krediten.

Hintergrund: Die bisherigen Fördermöglichkeiten waren so kompliziert, dass in den vergangenen Jahren für ganze 40 Denkmal-Objekte Förderkredite beantragt wurden. „Bisher musste man einen Ausnahmeantrag über die Deutsche Energie-Agentur stellen, um Fördermittel zu erhalten. Das entfällt künftig, allerdings muss bei der Antragstellung ein Sachverständiger eingebunden werden“, fasst Heike Marcinek, Projektleiterin Energieeffiziente Gebäude bei der Deutschen Energie-Agentur (Dena) zusammen.

„Hinzu kommt, dass künftig nur noch die Anforderungen an den sogenannten Primärenergie-Bedarf eingehalten werden müssen und der EnEV-Neubau-Standard um 60 Prozent überschritten werden darf. Zudem gelten die bisherigen Anforderungen an die Gebäudehülle nicht mehr“, beschreibt KfW-Sprecherin Eske Ennen die Neuerungen.

Das Programm gilt künftig auch für baukulturell bedeutsame Gebäude und Quartiere. Ennen zufolge sind das zwischen 5 und 25 Prozent des Wohnimmobilienbestands.

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