LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Recht & SteuernLesedauer: 5 Minuten

Stimmen zum Schweizer Steuer-Skandal: „Wie bei der Stasi“

Seite 2 / 3



„Neue Züricher Zeitung“: Behörden verstießen gegen deutsches Recht

Marcel Gyr, Redakteur der „Neuen Züricher Zeitung“ (NZZ) sieht das anders. Die deutschen Behörden handelten beim Kauf der CD mit gestohlenen Schweizer Konto-Daten auch nach deutschem Recht illegal, erklärt er. Denn das deutsche Bundesverfassungsgericht untersagt die aktive Anschaffung von Steuerdaten. Dies soll aber nach NZZ-Informationen 2010 der Fall gewesen sein. Gyr stellt den Fall folgendermaßen dar:

„Im Fall der Steuer-CD mit rund 2000 Bankkundendaten der CS, um die es im vorliegenden Fall geht, spricht die Bundesanwaltschaft von einer massgeschneiderten Datensammlung. Diese sei auf mehrfache Bestellung der Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen entstanden. Mittelsmann war jeweils ein in der Schweiz wohnhafter Österreicher, der nach seiner Verhaftung im Gefängnis Suizid beging. Der Österreicher hatte über einen längeren Zeitraum die «Bestellungen» der Steuerbehörde Nordrhein-Westfalens entgegengenommen. Gemäß Anklageschrift der Bundesanwaltschaft ging es bei diesen Aufträgen neben diversen Informationen zu Bankkunden insbesondere auch um eine bankinterne Powerpoint-Präsentation, mit der die CS ihren Mitarbeitern den Umgang mit offshore-Kunden erläuterte.

Der österreichische Mittelsmann hatte die «Bestellungen» jeweils an jenen CS-Mitarbeiter weitergeleitet, der Mitte Dezember 2011 in Bellinzona vor Gericht stand. Es handelt sich um einen Schweizer asiatischer Abstammung, der die Informationen von Hand fein säuberlich auf Hunderte von A-4-Blättern schrieb. Im Februar 2010 wurde die mit diesen Informationen zusammengestellte CD vom Bundesland Nordrhein-Westfalen gegen die Bezahlung von 2,5 Millionen Euro erworben. Davon erhielt der CS-Mitarbeiter rund 335 000 Franken, den Rest behielt der Österreicher. Ein halbes Jahr nach der Lieferung der Steuer-CD wurden beide Tatverdächtigen festgenommen.“


Der CS-Mitarbeiter wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Deutsche Anwälte: „Der Ankauf der Daten war illegal“

Juristen, die in Deutschland und der Schweiz tätig sind sehen das ähnlich. „Die betroffenen Beamten haben sich beim Kauf der Steuer-CD mit Crédit-Suisse-Daten wohl auch nach deutschem Recht strafbar gemacht, erklärt Steueranwalt Sebastian Engler. „In juristischen Fachschriften herrscht fast einhellig die Meinung, dass der Erwerb der Daten rechtswidrig war.“

Rechtsanwalt Thomas Koblenzer bestätigt: „Der Ankauf der Daten war illegal“. Er wirft den Steuerfahndern unbefugtes Verschaffen von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Verleiten zum Verrat und unbefugtes Erheben und Verarbeiten personenbezogener Daten vor. „Vielleicht gibt es eine Rechtfertigung für diese Taten, weil die Beamten von der Politik dazu angewiesen wurden. Das müsste aber in einem Strafprozess ermittelt werden“, sagt er. (Quelle: F.A.Z.)