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Strafanzeigen gegen Prokon

Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, sind in den vergangenen Monaten mehrere Strafanzeigen gegen Prokon bei der Lübecker Staatsanwaltschaft eingegangen. „Wir prüfen, ob ein Anfangsverdacht wegen Betruges und weiterer Wirtschaftsdelikte besteht oder nicht“, sagte Oberstaatsanwältin Wenke Haker-Alm der dpa. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, würden Ermittlungen aufgenommen.

Prokon steht nach eigenen Angaben kurz vor einer Planinsolvenz. Deshalb forderte das Unternehmen die Genussrechtsinhaber vorigen Freitag auf, vorläufig auf ihr Kündigungsrecht zu verzichten und bereits getätigte Kündigungen zurückzuziehen. Das Unternehmen brauche bis zum 20. Januar 2014 die Zusage, dass mindestens 95 Prozent des Genussrechtskapitals bis zum 31. Oktober 2014 im Unternehmen verbleibt. Auf betroffene Anleger wirke dieses Vorgehen wie klassische Erpressung, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz Marc Tüngler gegenüber „Bild am Sonntag“.

Das Genussrechtskapital stammt von Anlegern, die dem Unternehmen Geld leihen und dafür Genussrechte erhalten – sie werden am Gewinn des Unternehmens beteiligt. Gibt es keinen Gewinn, gibt es keinen Zins. Sollte Prokon zudem wirklich Pleite gehen, bekommen die Genussrechtsinhaber als nachrangige Gläubiger erst dann ihr Geld, wenn alle anderen Gläubiger bedient wurden. Sie könnten also alles verlieren.

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