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Studie zu OGAW IV: Fondsmanager erwarten Kostenersparnisse und Fondsfusionen

Quelle: Fotolia
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Das ergab eine Umfrage des Finanzdienstleisters für institutionelle Investoren RBC Dexia und der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG. Dabei wurden 52 Vermögensverwalter aus den EU-Ländern sowie aus Luxemburg und Irland befragt, die insgesamt mehr als die Hälfte der in OGAWs (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) angelegten Vermögenswerte verwalten.

Nur 2 Prozent sagen, dass ihnen die neue Richtlinie keine Vorteile bringt

Der bei weitem größte Vorteil von OGAW IV besteht laut 43 Prozent der Befragten in sofortigen Kostenersparnissen. 24 Prozent erwarten einen leichteren Zugang zu den Märkten, 21 Prozent eine höhere Wettbewerbsfähigkeit. Nur 2 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass die neue Richtlinie ihnen keine Vorteile bringt.

Auf die Frage, wie sie auf die neue Richtlinie reagieren werden, gaben die meisten Fondsmanager an, dass sie die Anzahl der Verwaltungsgesellschaften vermindern wollen. Zudem wollen sie sich den Sitz der zentralen Verwaltungsgesellschaft sorgfältig aussuchen. Dabei sollen Faktoren wie das Steuersystem (49 Prozent), der Regulierungsrahmen (44 Prozent) und das Vorhandensein qualifizierter Arbeitnehmer (33 Prozent) entscheidend sein.

Am beliebtesten sind Luxemburg und Dublin

Am beliebtesten sind unter diesen Gesichtspunkten Luxemburg (43 Prozent) und Dublin (18 Prozent). Insgesamt rechnen die meisten Befragten mit einer neuen Welle von Fondsverschmelzungen.

Die Untersuchung ergab ferner, dass 49 Prozent der Befragten ihr Fondsangebot umstrukturieren wollen. Als Begründung nennen sie am häufigsten die zu geringe Fondsgröße und die hohen Kosten für die Anleger.

Hintergrundinfo: Das Europäische Parlament hat Anfang dieses Jahres wesentlichen Änderungen der bestehenden OGAW-Richtlinie zugestimmt. Dazu zählt unter anderem die Schaffung eines Europäischen Passes, der es Verwaltungsgesellschaften eines EU-Mitgliedstaates erlauben wird, OGAW-Fonds, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufgelegt und zugelassen worden sind, zu verwalten. Zudem wird ein einheitlicher Rahmen für grenzüberschreitende Fondsverschmelzungen geschaffen. Auch die Dokumentation der Fondsinformationen wird standardisiert. Die neuen Vorschriften sollen bis Juli 2011 in nationales Recht umgesetzt werden.

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