Stuttgarter sichert Vermittler ab
Wenn ein Vermittler in seiner Kundenberatung die Stuttgarter empfiehlt und deshalb wegen einer falschen Versichererauswahl zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wird, stellt ihn die Stuttgarter von diesen Ersatzansprüchen frei, erklärte das Unternehmen in einer Mitteilung. Damit reagiert die Gesellschaft auf die im Zuge der stärkeren Finanzmarktregulierung gestiegene Haftbarkeit der freien Vermittler.
„Die Auswahl des richtigen Versicherers nach objektiven Kriterien ist die entscheidende Tätigkeit des Vermittlers“, so die Stuttgarter. Schließlich sei der Makler gesetzlich verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Anzahl von Versicherern zugrunde zu legen.
„Die Auswahl des richtigen Versicherers nach objektiven Kriterien ist die entscheidende Tätigkeit des Vermittlers“, so die Stuttgarter. Schließlich sei der Makler gesetzlich verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Anzahl von Versicherern zugrunde zu legen.