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Taping, Kostenausweise, Qualitätsverbesserung & Co. Worauf sich Berater 2018 einstellen müssen

Auf dieses Datum hat die Vermittlerbranche lange hingearbeitet: Am 3. Januar werden die Regeln der Finanzmarktrichtlinie Markets in Financial Instruments Directive II, kurz Mifid II, wirksam. Die Richtlinie wirkt sich direkt zwar nur auf die nach Kreditwesengesetz (KWG) regulierten Finanzdienstleister aus. Mittelbar schwappen die Regeln aber auch auf Vermittler über, die hierzulande mit Genehmigung nach Gewerbeordnung tätig sind. Da zu Jahresbeginn für sie noch keine erneuerte Verordnung vorliegt, die ihren Rahmen absteckt – die sogenannte FinVermV –, befinden sich nach Paragraf 34f GewO tätige Vermittler an vielen Stellen erst einmal im Blindflug. Die Kernthemen, um die es 2018 auch für sie gehen wird, sind jedoch abgesteckt.

Auch Versicherungsvermittler erhalten 2018 neue Spielregeln, angestoßen durch die Versicherungsvertriebsrichtlinie Insurance Distribution Directive (IDD). Die IDD-Bestimmungen, Ende Juni 2017 umgesetzt in deutsches Recht, sollten eigentlich zum 23. Februar 2018 wirksam werden. Allerdings hat die Europäische Kommission den Starttermin auf den 1. Oktober verschoben: Die Vermittlerbranche sei noch unzureichend vorbereitet. Die zugehörige deutsche Verordnung VersVermV, die Details für Versicherungsvermittler regelt, befindet sich in Form eines Referentenentwurfs zumindest auf dem Weg.

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Ob die Vorschriften von Mifid II und IDD auch Chancen für die Branche mit sich bringen? Norman Wirth sieht in erster Linie eine große Belastung auf Vermittler zukommen. Der Rechtsanwalt ist geschäftsführender Vorstand des Vermittlerverbands AfW. Der ist momentan damit beschäftigt, die noch ausstehenden Verordnungen nach seinen Möglichkeiten so mitzugestalten, dass sich die Regeln möglichst milde auf die Branche auswirken. Für Finanz- und Versicherungsvermittler stehen 2018 diese Themen im Mittelpunkt:

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