LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in FondsLesedauer: 2 Minuten

Tchibo stoppt Investment-Vertrieb

Quelle: Fotolia
Quelle: Fotolia
In einer gemeinsamen Aktion hatten AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, der Wettbewerbsverein WiW und der Branchendienst „Versicherungstip“ dagegen geklagt. Die Klage wegen unzulässiger Investment- und Versicherungsvermittlung ist noch vor dem Landgericht Hamburg anhängig. „Der Vertrieb der Comdirect-Investmentfonds wurde bereits im März 2009 eingestellt", erklärte eine Tchibo-Sprecherin auf Anfrage von DAS INVESTMENT.com. Grund hierfür sei die Verunsicherung beim Verbraucher in Zeiten der Finanzmarktkrise und die daraus resultierende sinkende Nachfrage nach Investmentfonds gewesen. Eine Wiederaufnahme des Vertriebs von Investmentfonds, wenn das Umfeld wieder besser sei, schließt man bei Tchibo nicht aus. Der Vertrieb der Comdirect-Fonds über die Tchibo-Website war im Herbst 2007 gestartet. Der Online-Vertrieb von Versicherungen mit dem Partner Asstel und Finanzen (Kredite) mit den Partnern Comdirect und Postbank läuft hingegen weiter. Der Klage des AfW vor dem Landgericht Hamburg sehe man gelassen entgegen. Tchibo erwarte diesbezüglich keine Entscheidung vor Herbst dieses Jahres. Umstrittener Tippgeberstatus Grund der Klage: Über eine zum Vertrieb von Investmentfonds notwendige Erlaubnis nach Paragraf 34c Gewerbeordnung verfügt Tchibo laut AfW bisher nicht. Auch die Berufung auf den umstrittenen Tippgeberstatus für die Versicherungsvermittlung sei nicht im Sinne der gesetzlichen Vorgaben (zum Artikel: Tchibo muss vor Gericht). AfW-Vorstand Rechtsanwalt Norman Wirth meint hierzu: „Wir halten das Gebahren von Tchibo für eine klare Umgehung der eindeutigen gesetzlichen Regelungen, welche dem Verbraucherschutz und dem fairen Wettbewerb dienen sollen. Nicht umsonst hat doch der Gesetzgeber die Anforderungen an die Versicherungsvermittlung gerade erst gesetzlich geregelt. Aber was nutzt die ganze Regulierung, wenn die zuständigen Aufsichtsbehörden bei Verstößen nicht handeln?“ Bereits 2007 hatte der AfW ein Urteil gegen den Handelskonzern Rewe erreicht, der über einen Discounter Versicherungspolicen verkauft hatte. Das Landgericht Wiesbaden hatte damals eindeutig klargestellt, dass Rewe nicht nur Tippgeber war. Im aktuellen Verfahren gegen Tchibo erwartet der AfW einen gleichlautenden Ausgang.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion