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Tenhagen teilt wieder aus So kommen Kunden aus „miesen Lebensversicherungen“ raus

Hermann-Josef Tenhagen ist Chefredakteur des Verbraucherportals Finanztip
Hermann-Josef Tenhagen ist Chefredakteur des Verbraucherportals Finanztip | Foto: Finanztip

Die Lebensversicherung hierzulande behandelt ihre Kunden schlecht, ist die Meinung von Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur des Verbraucherportals Finanztip. Kunden mit alten Verträgen bekämen heute deutlich weniger Zinsen, „als die Außendienstler es ihnen beim Abschluss der Verträge vor 15 oder 20 Jahren versprochen haben“, schreibt Tenhagen in seiner Kolumne auf Spiegel Online. Da fehlten dann oft tausende Euro an Ablaufleistung. Auch neue Kunden würden bei den Zinsen eher leer ausgehen. 

Als Beispiel für die dürftige Leistung der Versicherungsvermittler nennt Tenhagen außerdem ein Beispiel aus seinem Alltag. Eine junge Journalistin berichtete ihm davon, dass ein Vermittler ihr einen Riester-Vertrag verkauft habe, als sie schwanger war. „Eigentlich eine super Idee. Für das Kind wird die Journalistin 25 Jahre lang Jahr für Jahr 300 Euro Förderung erhalten, wenn sie dabei bleibt“, schreibt Tenhagen. Aber: Da sich die Beiträge nach dem Vorjahreseinkommen richten, müsse sie in der Elternzeit nun viel mehr einzahlen als erwartet. Tenhagen: „Ihr Vertriebsmann hatte sie nicht informiert.“

Klassische Policen von vor 2005 sollten Kunden nicht kündigen

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Dann kommt Tenhagen zu dem Rat, was Kunden tun können, wenn sie „auf einem schlechten Vertrag sitzen“. Bei einem schlechten Riester-Vertrag, bei dem in der Standmitteilung weniger Geld ausgewiesen ist, als der Kunde eingezahlt hat, rät Tenhagen: „Hören Sie auf, einzuzahlen. Der Anbieter ist von Gesetzes wegen gezwungen, dafür zu sorgen, dass das Konto wieder voll wird und in die schwarzen Zahlen kommt. Für neues Erspartes finden Sie eine bessere Anlage.“

Klassische Policen von vor 2005 sollten Kunden nicht kündigen. Sie seien noch zu gut verzinst. Aber auch hier könnte man den Vertrag einige Jahre vor Ablauf ruhend stellen und nur noch die Verzinsung des bisher Ersparten mitnehmen.