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Tipp unter Kollegen In 4 Schritten: So passen Vermittler den PKV-Schutz ihrer Kunden an

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3. Schritt: Tarifwechsel nach 204 VVG prüfen

Passt der alte Tarif nicht zu den aktuellen Anforderungen an den PKV-Schutz, sollte der Berater zunächst versuchen, einen Tarifwechsel nach 204 VVG durchzuführen. „Wenn nicht ganz gravierende Dinge gegen einen Verbleib bei der Gesellschaft sprechen, so ist ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft die erste Überlegung“, schreibt Hennig. Gravierende Dinge könnten zum Beispiel fehlende notwendige Angaben in den Gesundheitsfragen sein. Denn liegt eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor, dann „schlummert hier vielleicht ein Pulverfass, was bei der ersten großen Rechnung hochgeht“, erklärt der PKV-Experte. Über einen solchen Fall haben Hennig und DAS INVESTMENT.com berichtet. 

4. Kündigung und neue Ausrichtung

Kommt ein Tarifwechsel nicht in Frage, ist eine Kündigung und neue Ausrichtung der letzte Ausweg. Dabei sollte der Makler den Kunden jedoch darüber aufklären, welche Nachteile dies für ihn birgt. Diese sind:

Verlust der Altersrückstellungen beim alten PKV-Anbieter

Wechsel vom Bisex- in den Unisex-Tarif

Summenbegrenzungen beginnen neu.

„Dennoch gibt es Konstellationen, wo all diese Nachteile nicht überwiegen und der Weg weg von einem unpassenden und schlechten Schutz hin zu einem maßgeschneiderten Paket sinnvoll ist“, erklärt Hennig.

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