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Tipp unter Kollegen PKV rückwirkend gekündigt? Das sollten Berater ihren Kunden raten

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Was bedeutet das für den Kunden?

Mit dem Rücktritt macht der Versicherer „einen „Schritt zurück“ und tut so, als habe er mit Ihnen nie einen Vertrag geschlossen“, erläutert Hennig. Daher müsse er auch die bestehenden Rechnungen nicht bezahlen.

Und was ist mit den bereits bezahlten Beiträgen? „Eine Aufrechnung der Rechnungen mit den bereits bezahlten Beiträgen erfolgt nicht generell, sondern, diese Beiträge stehen dem Versicherer gegebenenfalls dennoch zu, obwohl Leistungen nicht erbracht werden müssen oder zurückgefordert werden“, schreibt Hennig.

So kann der Kunde sich wehren

Ist der Kunde überzeugt, keine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangenen zu haben, sollte er sich gegen die rückwirkende Kündigung oder Anpassung wehren, warnt Hennig. Dafür sollte er:

  • Sich die ärztlichen Unterlagen in Kopie besorgen und auf falsche Angaben prüfen
  • Seinen Arzt auf keinen Fall von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber seinem PKV-Anbieter entbinden. Stattdessen sollte er sich die Mühe machen, seine Krankenakten und andere Unterlagen selbst beim Arzt anzufordern, ihre Richtigkeit zu prüfen und falsche Angaben gegebenenfalls vom Arzt korrigieren lassen. Erst dann sollten die Unterlagen an die Versicherung weitergeleitet werden.