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Tipp unter Kollegen PKV rückwirkend gekündigt? Das sollten Berater ihren Kunden raten

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Und wenn der Kunde tatsächlich seine Anzeigepflicht verletzt hat?

Hallo, Herr Kaiser!

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„Wenn es sich aber um eine vergessene „Kleinigkeit“ handelt, so lassen Versicherer mit sich reden“, schreibt Hennig und rät dem Kunden, sich in diesem Fall vertrauensvoll an seinen Berater zu wenden. Handelt es sich um ein größeres Problem, ist eine Kündigung oft unumgänglich. Bietet der Versicherer keine Alternative an oder will der Kunde nichts mehr mit ihm zu tun haben, sollte er daran denken, dass in Deutschland eine Versicherungspflicht besteht und er zumindest einen Vertrag zum Basistarif abschließen muss. „Einen Antrag auf Basistarif müssen (fast) alle Versicherer annehmen, nur der der zurückgetreten ist nicht.“

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