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Tipps vom Anwalt So können Makler Haftungsfallen bei der BU-Beratung vermeiden

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Tipp Nummer 3: Sorgfalt bei den Gesundheitsfragen

Immer wieder zu Problemen führen die Gesundheitsfragen, weiß Wirth. Wenn der Versicherer im Leistungsfall feststellt, dass der Kunde Gesundheitsfragen unvollständig und nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat, gibt es oft kein Geld.

Dieses Risiko lasse sich minimieren, indem man dem Versicherer bei Antragstellung für den erfragten Zeitraum etwa die Patientenakte des Hausarztes oder der Krankenversicherung zur Verfügung stelle. Das könne zwar längere Bearbeitungszeiten bei der Antragsannahme bedeuten und auch zu Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnungen führen. „Es schafft aber höchstmögliche Transparenz und für alle Beteiligten die höchstmögliche Sicherheit dafür, dass ein bestandssicherer Versicherungsvertrag geschlossen wird“, schreibt Wirth weiter.

Tipp Nummer 4: Anwalt im Leistungsfall hinzuziehen

„Ist der Versicherungsfall eingetreten, ergibt es für den Kunden aber auch für den dann häufig kontaktierten Vermittler Sinn, bereits bei Leistungsbeantragung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder zu empfehlen“, so Wirth. Der Vermittler mindere auf diese Weise sein Haftungsrisiko für eine Dienstleistung, für die er nicht bezahlt wird.

Oft passierten Fehler schon beim Leistungsantrag. Dieser überfordere nicht selten nicht nur den Kunden, sondern auch oft den Vermittler. „In unserer anwaltlichen Praxis zeigt sich, dass Leistungsanträge oft deswegen negativ beschieden wurden, weil dem Versicherer zum Beispiel die Anforderungen an die letzte berufliche Tätigkeit nicht hinreichend klar waren oder sich aus den Arztberichten nicht schlüssig die Berufsunfähigkeit ergab“, erklärt der Rechtsanwalt.  

Diese Unwägbarkeiten könnte man durch rechtliche Hilfe vermeiden.

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