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Ucits-4-Richtlinie in Vorbereitung

Die Regeln für Wertpapierfonds, die EU-weit vertrieben werden dürfen (sogenannte Ucits- Ogaw- oder richtlinienkonforme Fonds), werden erneut überarbeitet. „Bis April werden wir einen Vorschlag zur Ucits-4-Richtlinie machen“, so Wolf Klinz gestern auf dem Asset Manager Forum von Universal Investment in Frankfurt. Klinz ist Mitglied des Europäischen Parlaments und Koordinator der liberalen Fraktion im Wirtschafts- und Währungsausschuss. Bis spätestens zum Sommer 2009 soll die Richtlinie verabschiedet werden, denn dann endet die laufende Legislaturperiode.

Mit Ucits 4 solle es nicht mehr nur den Europa-Pass für Fonds geben, sondern auch für Managementgesellschaften, berichtet Klinz. Zurzeit muss eine Fondsgesellschaft im Auflageland eine Tochtergesellschaft haben. Das wäre dann nicht mehr nötig: Deutsche Gesellschaften könnten Luxemburger Fonds auflegen.

Die Zulassungsfrist der Fonds soll zudem verkürzt werden. So darf etwa ein in Luxemburg aufgelegter Fonds frühestens nach zwei Monaten in Deutschland vertrieben werden. „Diese Frist soll sich auf ein paar Tage verkürzen“, sagt Klinz. Dabei überlegen die EU-Parlamentarier zudem, ob auf die Ex-ante-Prüfung (Prüfung vor Zulassung des Fonds) ganz verzichtet werden soll, und nur noch im Anschluss (ex post) geprüft wird.

Ein weiterer Punkt der Ucits-4-Richtlinie soll der vereinfachte Prospekt sein. In der jetzigen Form sei er für den Durchschnittsanleger kaum zu verstehen, beklagt Klinz. Daher soll die Richtlinie festlegen, wie ein vereinfachter Prospekt einheitlich für alle 27 Mitgliedsländer aussehen kann.

Zudem sollen künftig auch grenzübergreifende Fondsverschmelzungen möglich sein. Und die Richtlinien sollen einen Rechtsrahmen fürs Fonds-Pooling (Master-Feeder-Konzept) liefern. Dieser soll regeln, wie Gesellschaften länderspezifische Varianten des gleichen Fonds unter ein Dach bringen können.

INFO: Ucits steht für Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities. Die deutsche Übersetzung dafür lautet Organismus für gemeinsame Anlage in Wertpapieren, kurz Ogaw. Fonds, die der Ucits-Richtlinie folgen, haben einen EU-Pass und dürfen somit in allen Ländern der EU vertrieben werden, sie müssen sich lediglich bei den jeweiligen Aufsichtbehörden für die Vertriebszulassung registrieren lassen.

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