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Ucits V Finanzministerium veröffentlicht Anforderungen an die Verwahrstellen

Mit der Veröffentlichung eines Entwurfs über die Anforderungen, die die Verwahrstellen künftig zu erfüllen haben, setzt das Finanzministerium die Fondsrichtlinie Ucits V um. Bei der Frage nach der Trennung zwischen Investmentgesellschaft und Verwahrstelle verweist das Papier allerdings auf die EU-Kommission, deren Entscheidung zu diesem Thema derzeit noch aussteht. 

Vermögenswerte von 476 Milliarden Euro betroffen

Von der Entscheidung, die voraussichtlich im Herbst kommt, hängt für deutsche Fondsgesellschaften viel ab. Denn dass die gleiche Person nicht an der Spitze der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle sitzen darf, steht bereits im deutschen Kapitalanlagegesetz (KAGB). Das berichtet Uwe Wewel, ehemaliger Leiter des Referats Investmentwesen im BMF gegenüber der Börsen-Zeitung.

Doch was passiert, wenn Brüssel auf einer vollständigen Entflechtung zwischen Fondsgesellschaft und Verwahrstelle bestehen würde? Das hätte massive Eingriffe ins Fondsgeschäft ohne einen direkten Nutzen für den Verbraucher, zitiert Börse-Online Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Fondsverbands BVI. Sollten Kapitalverwaltungsgesellschaften keine mehr als 10-prozentige direkte oder indirekte Beteiligungen an einer Verwahrstelle halten dürfen, wären in Deutschland Vermögenswerte von 476 Milliarden Euro betroffen, so Richter. 

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