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Umfrage unter Maklerpools „Steuerreform bietet Chancen für versierte Fondsvermittler“

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Hans-Jürgen Bretzke, FondsKonzept AG

Hans-Jürgen Bretzke, Vorstand der FondsKonzept AG:

„Die Investmentsteuerreform ist ein weiteres Beispiel für die Zunahme der Komplexität in der Finanzberatung. Um diese erfolgreich zu managen, braucht es eine leistungsfähige Informationstechnologie. So müssen in Zukunft bei Aktien- und Mischfonds sowohl Brutto- als auch Nettoaktienquoten und die unterschiedliche Besteuerung bzw. Teilfreistellung der vor und nach dem Stichtag 1. Januar 2009 erworbenen Investmentanteile dargestellt werden. Wir sind derzeit in Zusammenarbeit mit Depotbanken und Fondsgesellschaften dabei, die neue Systematik für unsere Partner im Maklerservicecenter durch die entsprechende Programmierung abzubilden. Während dieses Prozesses werden dann auch die neuen Anlagerichtlinien der einzelnen Kapitalanlagegesellschaften sukzessive hinterlegt.

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Um die steuerlichen Auswirkungen der neuen Gesetzgebung einschließlich des Freibetrages von 100.000 Euro auf den einzelnen Anleger beurteilen zu können, ist zwingend die Konsultation eines Steuerberaters erforderlich. Dies kann durchaus in enger Zusammenarbeit mit dem Berater erfolgen. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit mit steueroptimierten Fonds haben jedoch gezeigt, dass dieser Aspekt bei der reformbezogenen Neubewertung oder dem in Erwägung gezogenen vorzeitigen Verkauf eines Fonds nicht überbewertet werden sollte. Die Entscheidung für oder gegen einen Fonds kann sich nicht allein daran bemessen, ob dieser vor oder nach dem genannten Stichtag erworben wurde und in Zukunft steuerliche Anreize durch eine Teilfreistellung hinsichtlich der Körperschaftssteuer bietet. Die Qualität eines Fonds und Eignung für den Anleger hängen von vielen Parametern ab – wie diese nun ausgewertet und für den Anleger in einer Neustrukturierung des Gesamtdepots umgesetzt werden, überlassen wir unseren Maklern. Dies gilt auch für die thesaurierenden ausländischen Produkte.

Wir verstehen uns als Dienstleister, der dem Vermittler die erforderlichen Daten für das Gesamtdepot und auf Einzelfondsebene so übersichtlich wie möglich aufbereitet. Ob und wie er die Reform für eine gezielte Ansprache nutzt, liegt im Ermessen des Beraters. Fakt ist jedoch, dass ein mindestens einmal im Jahr geführtes Kundengespräch über die Depotentwicklung zum Standardrepertoire eines jeden Beraters gehört und durch Mifid II ab 2018 vom Gesetzgeber durch den stetigen Soll-Ist-Vergleich von tatsächlichem Risiko und Risikotoleranz des Anlegers vorgeschrieben ist.“

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