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Umfrage unter Maklerpools „Steuerreform bietet Chancen für versierte Fondsvermittler“

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Tim Bröning, Fonds Finanz

Tim Bröning, Mitglied der Geschäftsleitung der Fonds Finanz Maklerservice GmbH:

„Die Investmentsteuerreform bietet aus unserer Sicht nur bedingt einen direkten Beratungsanlass. So zum Beispiel dann, wenn Vermittler bisher die Vermittlung zwar sehr guter, aber steuerlich aufwendigerer ausländischer thesaurierender Fonds gemieden haben. Diese könnten dann für die Kundenportfolios in Frage kommen. Da Erträge nun auch während der Haltedauer versteuert werden, fällt der zusätzliche Aufwand durch die Angabe in der Einkommenssteuererklärung sowie die doppelte Besteuerung beim Verkauf weg.

Unser grundsätzliches Bestreben ist es, stets die attraktivsten Investmentfonds zu empfehlen – unabhängig von der Ertragsverwendung und dem Fondsdomizil. Existierte bei einem ausländischen Fonds jedoch eine ausschüttende Anteilsklasse, haben wir stets diese empfohlen. Da bei thesaurierenden Fonds zukünftig eine Vorabpauschale fällig wird, müssen Anleger dafür liquide Mittel auf einem Verrechnungs- oder Referenzkonto bereithalten. Ausschüttende Fonds, bei denen dies nicht notwendig ist und deren Erträge bei den meisten Depotbanken sofort wieder angelegt werden, bleiben aus unserer Sicht deshalb erste Wahl.

Die Investmentsteuerreform bedingt unserer Meinung nach keine grundsätzliche Abgleichung der Fondsrisikoprofile mit den Anlagestrategien der Kunden. Viele Fondsgesellschaften passen ihre Anlagerichtlinien zwar derzeit an, um ihre Fonds für die Teilfreistellung zu qualifizieren. In der Regel werden dafür Mindestaktienquoten von beispielsweise 25 Prozent festgelegt. Dies passiert in der Regel aber nur, wenn ein Fondsmanager die jeweilige Schwelle, zum Beispiel eine Aktienquote von 25 Prozent sowieso voraussichtlich nicht unterschreiten wird. Ist dennoch eine geringere Aktienquote erforderlich, können Fondsmanager die Nettoaktienquote über Derivate jederzeit senken.

Natürlich ist nicht auszuschließen, dass Gesellschaften oder Fonds höhere Bruttoaktienquoten festlegen, um die Teilfreistellung zu erhalten und die Nettoaktienquote daraufhin mit Derivaten herabsetzen. In diesem Fall sollten Berater prüfen, ob Auswirkungen auf den Investmentprozess und damit auf das Ertrags-Risiko-Profil des Fonds abzusehen sind.“

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