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Umfrage von Willis Towers Watson Wo bei der bAV-Reform noch nachgebessert werden muss

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Bestehende bAV steht nicht im Fokus

Die Unternehmen, die sich – zum Teil bereits seit langem – in der Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter engagieren, fühlen sich allerdings durch die Reform eher nicht abgeholt, wie die Umfrageergebnisse zeigen.

„Dies ist zunächst nicht überraschend, wenn man bedenkt, dass der Fokus der Reform gerade nicht in der Verbesserung bestehender bAV-Systeme, sondern in der Schaffung von Anreizen für eine weitere Verbreitung der bAV, das heißt für die Erteilung neuer bAV-Zusagen, besteht“, so Schwinger weiter.

Insofern sind nach seiner Auffassung die Antworten der Unternehmen, die bereits eine bAV haben, letztlich erwartungsgemäß, und fügt hinzu: „Hier sollte – gegebenenfalls in einem zweiten Reformschritt – nachgebessert werden, weil auch die Fortentwicklung der bestehenden bAV-Systeme von elementarer Bedeutung für die Verbreitung der bAV ist.“

„Probleme werden im Reformpaket adressiert“

Folgender Aussage stimmen lediglich 7 Prozent zu: „Die für mein Unternehmen relevanten Probleme werden durch das Reformpaket adressiert“. Der überwiegenden Mehrheit hilft die Reform nicht (51 Prozent) oder nur teilweise (42 Prozent).

Als dringlichste Probleme werden zuerst die Sozialversicherungsbeiträge auf Betriebsrentenauszahlungen und der im Vergleich zum HGB-Rechnungszins hohe steuerliche Rechnungszins für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen genannt. Auch bei einer „schlanken Umsetzung und Verwaltung der bAV“ hilft die Reform nicht. Der Wunsch nach einer „Enthaftung von der bAV“ wird demgegenüber erst an vierter Stelle genannt.

Sorgen werden durch Reform nicht gelöst

„Die Sorgen der Unternehmen bezüglich des bestehenden bAV-System sind schon lange bekannt – und sie sind auch im bisherigen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens immer wieder von unterschiedlichen Seiten thematisiert worden, zuletzt im Rahmen der jüngsten Bundesratsdebatte.

Gelöst werden sie durch den Reformentwurf jedoch nicht, hier besteht sicherlich weiterer Handlungsbedarf“, erläutert Michael Karst, der bei Willis Towers Watsons im Bereich Pensions den Fachbereich Recht leitet.

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