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Umfrage von Willis Towers Watson Wo bei der bAV-Reform noch nachgebessert werden muss

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Änderungen? Nicht in jedem Fall!

Viele Unternehmen, die schon eine bAV haben, planen wegen der Reform keine Veränderungen. Zwei Drittel (67 Prozent) wollen ihr bAV-Angebot so lassen, wie es ist. Immerhin ein knappes Viertel (23 Prozent) will nach der Reform die bestehende bAV kostenneutral umstrukturieren oder überarbeiten.

„Sicher werden viele Unternehmen erst die finale Fassung des Gesetzes abwarten, bevor sie im Einzelnen über Veränderungen nachdenken.“, so Schwinger.

Mit Blick auf die gewünschte weitere Verbreitung der bAV betont er: „Der Reformentwurf lässt wesentliche Entwicklungspotenziale in der bestehenden bAV brach – hier werden Chancen verpasst. Wenn jetzt allerdings die Unternehmen einsteigen, die bislang keine bAV angeboten haben, könnte zumindest ein wichtiger Teilerfolg für eine weitere Verbreitung der bAV im Mittelstand und unter Geringverdienern erreicht werden.“

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Obligatorium ist nicht zielführend

Der gelegentlich vorgebrachten Forderung, Arbeitgeber durch ein gesetzliches Obligatorium zum Angebot einer Betriebsrente zu verpflichten, erteilt Schwinger eine klare Absage: „Auch durch ein Obligatorium wird keines der für Unternehmen heute drängenden Probleme gelöst. Im Gegenteil – diese Forderung springt viel zu kurz.“

Schwinger weist darauf hin, dass eine große Zahl an Unternehmen ihren Mitarbeitern bereits sehr gute Pensionspläne anbieten. „Der jüngst verliehene Deutsche bAV-Preis 2017 hat gerade wieder gezeigt, wie viel Sorgfalt Unternehmen in ihre bAV stecken und wie wichtig ihnen das Engagement für die Altersversorgung ihrer Mitarbeiter ist.“ Ein Obligatorium würde das Engagement gerade dieser Unternehmen ignorieren.

Zudem stellten sich hier eine Reihe von komplexen Detailfragen, ergänzt Karst: „Wenn ein Obligatorium bestünde – wie würde dann mit den bereits bestehenden guten bAV-Angeboten umgegangen? Diese dürften keinesfalls gefährdet werden – denn sonst wird das Ziel der Reform konterkariert.“

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