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"Unangemessene Benachteiligung" Kündigung von Bausparverträgen nach 15 Jahren unwirksam

Das Landgericht Karlsruhe: Bausparverträge, die nach 15 Jahren nicht zuteilungsreif sind, dürfen nicht gekündigt werden
Das Landgericht Karlsruhe: Bausparverträge, die nach 15 Jahren nicht zuteilungsreif sind, dürfen nicht gekündigt werden | Foto: Albtalkourtaki / Wikipedia

Der Fall

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Die Bausparverträge von Badenia enthalten eine umstrittene Klausel. Demnach kann die Bausparkasse den Vertrag kündigen, wenn dieser nach 15 Jahren die Zuteilungsvoraussetzungen nicht erreicht hat oder ein Kunde die Zuteilung des Bauspardarlehens nach 15 Jahren noch nicht angenommen hat. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah darin einen massiven Nachteil für den Verbraucher und reichte Klage ein. 

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