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Unfall, Rechtschutz & Co. 6 teure Irrtümer über Versicherungsleistungen

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Irrtum 4: Die Unfallversicherung zahlt jeden Unfall

Viele Verbraucher gehen davon aus, dass die Unfallversicherung für alle Unfälle aufkommt – egal wo, wie und wann sie geschehen sind. Dabei können Versicherte nur dann Leistungen beanspruchen, wenn sie dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen erleiden. In erster Linie hängt die Erstattung dann von der Tatsache ab, ob die Definition eines Unfalls erfüllt ist. Laut den Musterbedingungen des GDV liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Wer beim Laufen also umknickt und sich bleibende Schäden zuzieht, geht wohl leer aus. Es fehlt die Einwirkung von außen. Ebenso fallen Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, wie zum Beispiel Trunkenheit oder Kreislaufstörungen, sowie alle normalen Erkrankungen aus dem Leistungskatalog.

Aber auch hier gilt: Es hilft, die Verträge auf den neuesten Stand zu bringen. Denn neue leistungsstarke Tarife zahlen auch bei Schäden durch Eigenbewegungen, also bei Selbstverschulden oder bei bestimmten Bewusstseinsstörungen.

Irrtum 5: Die Kfz-Versicherung zahlt nicht bei grober Fahrlässigkeit

Wer durch grobe Fahrlässigkeit, zum Beispiel beim Überfahren einer roten Ampel, einen Unfall verursacht, bleibt auf den Kosten sitzen – nicht ganz. Generell sind die Kfz-Versicherer in solchen Fällen berechtigt, die Schadenszahlung zu kürzen. Doch das können Autofahrer ganz umgehen, wenn sie auf eine Verzichtsklausel in ihrem Vertrag achten. Diese ist meist unter dem Punkt „Grobe Fahrlässigkeit“ aufgeführt. Darin heißt es: „Wir verzichten darauf, grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls einzuwenden.“ Damit erklärt der Versicherer, dass er im Fall der Fälle nicht die Frage stellt, ob der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat – er erstattet umgehend die volle Summe. „Ausgenommen von der Klausel sind hingegen Schäden aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinfluss. Diese schließen Kfz-Versicherer grundsätzlich aus“, sagt Dr. Arnd Schröder.

Irrtum 6: Viele Versicherungen gewährleisten den besten Schutz

Um alle möglichen Schadensfälle abzudecken, gehen Verbraucher lieber auf Nummer sicher und schließen mehrere Versicherungen ab. Dabei sind Zweit- oder sogar Drittpolicen manchmal unwirksam, da bestimmte Versicherungsleistungen bereits über vorhandene Policen abgedeckt sind. Wer in seiner Hausratversicherung auch Glasschäden mitversichert hat, benötigt keine separate Glasversicherung. „In erster Linie sollten immer existenzgefährdende Risiken mit einer hohen Versicherungssumme abgesichert werden“, rät. Dr. Schröder. „Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden Verbraucher.“


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