Ungerecht und verfassungswidrig 5 Gründe, warum die Abgeltungssteuer abgeschafft gehört
1. Abgeltungssteuer bevorzugt Kapitalerträge gegenüber Einkünften aus eigener Arbeit und ist daher verfassungswidrig
„Angestellte Arbeitnehmerinnen, Ärzte, Steuerberaterinnen und Handwerker werden progressiv besteuert und zahlen oberhalb von rund 53.000 Euro zu versteuerndem Einkommen 42 Prozent Steuersatz, während Kapitaleinkünfte in Millionenhöhe, etwa Zinsen, seit Einführung der Abgeltungsteuer mit nur 25 Prozent besteuert werden“, erklären die Grünen-Politiker, die die pauschale Steuer abschaffen wollen. Damit verstoße die Abgeltungssteuer gegen die verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung aller Einkunftsarten.
Arbeiter bei Deutz: Es sei ungerecht, dass Einkünfte aus eigener Arbeit höher als Vermögenseinkommen besteuert werden. Foto: Getty Images