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Union will Fondssparpläne wie Versicherungen behandeln

Klaus-Peter Flosbach, finanzpolitischer Sprecher der<br>Unionsfraktion
Klaus-Peter Flosbach, finanzpolitischer Sprecher der
Unionsfraktion
Bislang ist es beim Wohn-Riester so, dass Kunden die steuerliche Förderung mit einer Art Strafzuschlag zurückzahlen müssen, wenn sie aus ihren Häusern ausziehen, etwa, weil sie in ein Pflegeheim müssen. Diese Regel will die Union streichen. Außerdem sollen Sparer das geförderte Kapital auch für einen altersgerechten Umbau ihrer Immobilie verwenden können.

Bei Berufsunfähigkeitspolicen sollen Versicherte stärker von der Förderung der  Riester-Rente profitieren können. Hier wollen die Politiker bei Kombiprodukten die Grenze für den Höchstbetrag anheben, der in den Zusatzschutz fließen darf. Er liegt derzeit bei 15 Prozent. Wie stark das Plus sein soll, bleibt abzuwarten.

Darüber hinaus plant die Union, Sparverträge für die private Altersvorsorge steuerlich in Zukunft wie Lebensversicherungen zu behandeln. Die Erträge bei Fondssparplänen müssten dann nur noch zur Hälfte besteuert werden, so der finanzpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Klaus-Peter Flosbach.

Hier sollen künftig die gleichen Voraussetzungen wie bei Versicherungen gelten: Der Sparplan muss mindestens zwölf Jahre lang bestehen und darf nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden.

Auch bei der Rürup-Rente denken die Unions-Politiker über steuerliche Verbesserungen nach. Derzeit können Sparer 72 Prozent der Beiträge bis zu einer Grenze von 20.000 Euro (bei Singles) absetzen. Die Union will diese Grenze auf 24.000 Euro erhöhen.

Noch in diesem Jahr soll ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht werden.

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