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Unlauterer Wettbewerb? BVK verklagt Online-Vergleichsportal Check24

Check24 bietet den Abschluss von Versicherungen im Internet an
Check24 bietet den Abschluss von Versicherungen im Internet an
Laut BVK lockt Check24 unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals Verbraucher an, um Versicherungsverträge abzuschließen. „Dabei werden aber die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler nicht eingehalten. Wir können nicht tolerieren, dass sich einzelne Akteure darüber hinwegsetzen“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Im Vorfeld der Klage hatte der BVK das Internetportal Check24 abgemahnt und eine Frist bis 10. Juli gesetzt, die Missstände zu beseitigen. Auch für Internetportale, die Versicherungen vermitteln, müsse gelten, was für alle Versicherungsvermittler seit der Regulierung des Berufsstandes Standard sei: die Übermittlung der Statusinformation als Versicherungsvermittler in verständlicher Textform beim Erstkontakt mit dem Kunden, die Durchführung einer individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse sowie eine individuelle Beratung.

Der BVK beruft sich auf ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Professor Hans-Peter Schwintowski. Demnach handelt eine Vergleichsplattform, die dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthält, die dieser benötigt, um eine fundierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, unlauter. Check24 ist das größte deutsche Vergleichsportal im Internet und im Vermittlerregister als Makler eingetragen. Neben Versicherungen werden auch Reisen, Kredite und Stromtarife über die Plattform vermittelt.

Die Klage ist dem Landgericht München noch nicht zugestellt worden. Check24 hat sich noch nicht geäußert. Im Juni hatte man nach der Abmahnung alle Vorwürfe zurückgewiesen. Preisvergleiche und die telefonische Beratung würden genügen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

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