Unnötige Hürden oder richtige Maßnahmen gegen Falschberatung? Politiker und Branchenvertreter über den Kabinettsbeschluss zur IDD-Umsetzung
AfW-Vorstände Frank Rottenbacher und Norman Wirth: „Wettbewerbsverzerrende Privilegien“
Foto: Frank Rottenbacher
Änderungen am bisherigen Entwurf wurden leider nur im Detail, nicht aber bei den wesentlichen Kritikpunkten des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW vorgenommen. So steht zum Beispiel die Doppelberatungspflicht der Kunden durch Versicherungsmaklern und Versicherungsunternehmen weiterhin im Raum.
Ebenso hat das Bundeskabinett die Bevorzugung der Ausschließlichkeitsvermittler beim Provisionsabgabeverbot abgesegnet, indem die vom AfW kritisierten Ausnahmetatbestände noch immer im Text stehen. Maklern bleibt es bei Verbrauchern verboten Nettotarife zu vermitteln und gegen Honorar zu beraten. Anderseits erhalten Versicherungsberater wettbewerbsverzerrende Privilegien.
Hallo, Herr Kaiser!
Das Gute ist: Ein Kabinettsbeschluss setzt das Gesetz aber nicht in Kraft, sondern startet erst das parlamentarische Verfahren, sprich die Lesungen im Bundestag, eine Beratung im Bundesrat sowie eine wahrscheinliche Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages.
Es wird somit nun darum gehen, mit den Bundestagsabgeordneten in eine fachliche Diskussion zu kommen und ihnen die Konsequenzen des Gesetzentwurfes aufzuzeigen.
Auch eine gerichtliche Klärung schließen wir nicht aus, denn unsere Kritik an dem massiven Eingriff in den Wettbewerb zulasten der Versicherungsmakler und dem Verstoß gegen Artikel 12 Grundgesetz bleibt weiterhin bestehen. So könnte sich der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW gezwungen sehen, ein gerade verabschiedetes Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Ungern, aber wir schließen das in der Endkonsequenz keinesfalls aus.
Der am Mittwoch von der Bundesregierung verabschiedete IDD-Gesetzentwurf sieht vor, die Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler auch auf den Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen auszuweiten. Das Provisionsabgabeverbot, das bislang nur auf dem Papier bestand und des Öfteren - auch von der Justiz - ignoriert wurde, bleibt. Außerdem sieht das neue Gesetz ein Honorarannahmeverbot vor.
So kommentieren Vertreter aus der Politik und der Versicherungs- und Vermittlerbranche den Kabinettsbeschluss.