Der am Mittwoch von der Bundesregierung verabschiedete IDD-Gesetzentwurf sieht vor, die Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler auch auf den Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen auszuweiten. Das Provisionsabgabeverbot, das bislang nur auf dem Papier bestand und des Öfteren - auch von der Justiz -  ignoriert wurde, bleibt. Außerdem sieht das neue Gesetz ein Honorarannahmeverbot vor. 

So kommentieren Vertreter aus der Politik und der Versicherungs- und Vermittlerbranche den Kabinettsbeschluss.