Unnötige Hürden oder richtige Maßnahmen gegen Falschberatung? Politiker und Branchenvertreter über den Kabinettsbeschluss zur IDD-Umsetzung
Gerd Billen, Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: „Ein klarer Vorteil für Kunden von Honorarberatern“
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„Die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Suche und Abschluss geeigneter Versicherungsverträge zu stärken – das ist das Ziel dieses Gesetzentwurfes. Mit dem Gesetz wird es künftig eine ganz klare Trennung zwischen Provisionsvermittlung und Honorarberatung geben. Honorarberater können nun Verbrauchern geeignete Versicherungen vermitteln, ohne ihre Unabhängigkeit zu gefährden. Versicherungsunternehmen werden verpflichtet, im Versicherungstarif enthaltene Provisionsanteile dem Versicherungskonto der Kundinnen und Kunden gutzuschreiben. Dies ist ein klarer Vorteil für Kunden von Honorarberatern. Damit haben wir die Honorarberatung deutlich gestärkt. Versicherungsvermittlern, die für die Vermittlung Provisionen erhalten, wird es zukünftig untersagt, zusätzliche Honorare von Kundinnen und Kunden zu verlangen.“