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Unreguliert und intransparent, Geschäftemacherei und Manipulation Linke teilt kräftig gegen Vergleichsportale aus

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Stichwort Transparenz: Um diese zu verbessern, kommen laut Bundesregierung in erster Linie Informationspflichten oder Irreführungsverbote in Betracht – weite Teile des bestehenden Rechts seien diesbezüglich europarechtlich geprägt, heißt es. „Soweit es sich insofern im EU-Recht um einen vollharmonisierenden Ansatz handelt, müssen Änderungen auf EU-Ebene erfolgen“, spielt die Bundesregierung den Ball nach Brüssel.

In diesem Zusammenhang verweist die Regierung auf Initiativen der Europäischen Kommission, die im Rahmen des „New Deal for Consumers“ Änderungen auf Ebene des EU-Rechts anstoßen wolle. Deren Ziel sei auch „mehr Transparenz bei Online-Plattformen zu erreichen“, so die Antwort aus dem Wirtschaftsministerium.

Höhere Anforderungen an die Transparenz

Darüber hinaus habe die Kommission am 26. April 2018 einen Vorschlag zu einer „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“ vorgelegt, der „im Innenverhältnis zwischen Plattformbetreibern und gewerblichen Nutzern erhöhte Transparenzanforderungen vorsieht“, wie es weiter heißt.

Dass es der Bundesregierung sehr wohl ernst sei mit der Causa Vergleichsportale soll dieses Beispiel belegen: So sei etwa die Vergleichbarkeit von Girokontoangeboten im Zuge des Zahlungskontengesetzes aus 2016 verbessert worden. Hier würden erstmals Anforderungen an die Unabhängigkeit und Transparenz von Vergleichswebsites gestellt, heißt es. Genauer: Zertifizierte Vergleichswebsite müssen ab Herbst 2018 festgelegt Vergleichskriterien für den Vergleich heranziehen sowie gesetzlich geregelte Mindestqualitätsstandards einhalten.

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