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Unternehmensberater Ulrich Welzel Demenz: Was tut der Berater, wenn der Kunde merkwürdig wird?

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Demenz – was ist das?

Der lateinische Begriff „demens“ („ohne Geist“) bringt den Überbegriff des Krankheitsbildes auf den Punkt: Betroffene erleiden eine Gehirnschädigung, die den Verlust geistiger, emotionaler und sozialer Fähigkeiten mit sich bringt. Auch Persönlichkeitsstrukturen werden stark beeinträchtigt. In der Endphase sind auch alltägliche Aktivitäten für Betroffene nicht mehr möglich. Von der Erkrankung besonders betroffen sind das Arbeitsgedächtnis, das Denkvermögen, die Motorik und die Sprache.

Häufigkeit von Alzheimer

Etwa 1,6 Millionen Menschen leiden in Deutschland an einer Form der Demenz. Unterschieden werden die Hauptdemenzformen in Alzheimer-Demenz, Vaskuläre Demenz oder Morbus Pick. Mit zunehmendem Alter nimmt das Risiko zu. Schon im Alter zwischen 65 und 69 Jahren leidet jeder 20. an einer demenziellen Erkrankung. In der Altersgruppe 80 und 90 muss jeder Dritte mit einer solchen Erkrankung rechnen. Die Alzheimergesellschaft rechnet mit massiven Erhöhungen demenziell erkrankter Menschen.

Die Alzheimer-Demenz gilt als die häufigste Erkrankungsform. 60 Prozent der Fälle entfallen auf die nach dem deutschen Nervenarzt Alois Alzheimer benannte Demenz-Form.

Folgen einer Demenz-Erkrankung

Weil das Gleichgewicht des Botenstoffs Glutamats gestört wird, werden in speziellen Arealen des Gehirns Nervenzellen massiv abgebaut. In der Folge lässt das Gedächtnis stark nach. Das geistige Leistungsvermögen nimmt ab und bricht dann zusammen. Weil sich langsam auch die Persönlichkeit verändert, leben demenziell erkrankte Menschen in der letzten Phase ganz in ihrer eigenen Welt. Frauen und Männer sind in gleichem Maße betroffen. Weil Frauen eine höhere Lebenserwartung haben und demenzielle Erkrankungen mit Alter zunehmen, sind circa 70 Prozent der Alzheimer-Erkrankten weiblich. Bisher haben Mediziner noch sichere Behandlungsmethode gegen Demenz gefunden. Auch Änderungen der Lebensweise oder Verhaltensweise führen nicht zur Senkung des Risikos.

Vorsicht bei Geschäftsabschlüssen!

In Situationen wie in den Fällen eins und drei skizziert spricht man von einer eingeschränkten Wahrnehmung und eingeschränkter Geschäftsfähigkeit der Betroffenen. Einem Finanzdienstleister, der vermutet, dass ein Kunde möglicherweise eingeschränkt geschäftsfähig ist, ist von jeder Art des Geschäfts mit dem Kunden abzuraten. Wer Geschäfte mit eingeschränkt Geschäftsfähigen macht, muss damit rechnen, dass das Geschäft rückabgewickelt wird. Kommt es in dem Fall zu einem Vermögensschaden, hat der Finanzdienstleister diesen Schaden zu zahlen.  

Der Psychiater Alexander Jatzko sagt: „Für Laien ist es sehr schwierig, eine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit zu erkennen, beziehungsweise abzuwägen, ob das Gegenüber im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Kann (das Gegenüber) das Für und Wider gegeneinander abwiegen?“ Jatzko wendet sich mit seiner Aussage auch an Notare und Rechtsanwälte.