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Untersuchung zu „Indexschmusern“ Fondsanbieter sollen aktives Management im Prospekt nachweisen

Bafin-Liegenschaft in Frankfurt, Sitz der Wertpapieraufsicht/ Asset Management
Bafin-Liegenschaft in Frankfurt, Sitz der Wertpapieraufsicht/ Asset Management | Foto: Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat ihre vor knapp einem Dreivierteljahr gestartete Untersuchung zum indexnahen Fondsmanagement beendet. Dabei habe die Behörde „Transparenzdefizite festgestellt“ und plant daher neue Transparenzpflichten.

Zur konkreten Umsetzung hat die Bafin jetzt ein rund einmonatiges Konsultationsverfahren gestartet. Dabei geht es um den Vorschlag, weitere Pflichtangaben in die Verkaufsprospekte von Publikumsfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 51 Prozent aufzunehmen.

Performance-Kurve im Verkaufsprospekt

Die Fondsgesellschaften sollen demnach künftig angeben, ob der Portfoliomanager Aktien nach freiem Ermessen auswählen darf oder ob nur ein Index nachgebildet wird. Darüber hinaus soll dargestellt werden, wie der aktive Management-Ansatz konkret verwirklicht wird.

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Darüber hinaus sollen die Performance des Fonds und die Wertentwicklung der Benchmark in einer grafischen Darstellung im Verkaufsprospekt gegenübergestellt werden. Zudem sollen die eventuellen Vorgaben zur Risikosteuerung in den Verkaufsunterlagen veröffentlicht werden.

Damit „wird es Anlegern ermöglicht, die Aktivität von Fondsprodukten besser zu beurteilen“, ist sich die Bafin sicher. „Auch werden sich die Kapitalverwaltungsgesellschaften dem Anleger gegenüber künftig eindeutiger im Hinblick auf ihren Managementansatz positionieren müssen.“

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