Untersuchung zu „Indexschmusern“ Fondsanbieter sollen aktives Management im Prospekt nachweisen
Untersuchung zum „Closet Indexing
Seit April 2016 überprüfte die Bafin deutsche Aktienfonds mit einem Volumen von mehr als 10 Millionen Euro und einer Aktienquote von mindestens 51 Prozent auf das sogenannte „Closet Indexing“. Damit bezeichnen Fondsgesellschaften einen Fonds als aktiv verwaltet, obwohl dieser sehr eng an eine Benchmark angelehnt ist und damit eine eher passive Anlagestrategie verfolgt.
Kritikpunkt an dieser Praxis ist zum einen, dass der Anleger unrichtige oder sogar irreführende Informationen erhält. Zum anderen wird den Fondsgesellschaften vorgeworfen, Verwaltungsgebühren zu berechnen, die einem passiven Management nicht angemessen sind.
Keine reine Indexfolger festgestellt
Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde hat bei ihrer Untersuchung keine Fälle festgestellt, in denen ein als aktiv deklarierter und entsprechend vergüteter Fonds ausschließlich einen Index nachbildete. Anhand der Kennzahlen, die die Aufsicht bei den Kapitalverwaltungsgesellschaften abgefragt hatte, zeigten sich aber einige Fonds, die sich nah an einem Index bewegten.
Die Bafin forderte diese Gesellschaften auf, hierzu Stellung zu nehmen. Nach Auswertung der Antworten reduzierte sich die Zahl der auffälligen Fonds auf wenige Einzelfälle. Diese Investmentvermögen hatten allerdings eine deutlich niedrigere Verwaltungsvergütung, als sie bei aktiv verwalteten Fonds üblich ist. Sie werden auch nicht mehr aktiv vertrieben.