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Unzureichend, unverständlich, irreführend Bafin hat Bauchschmerzen mit Bits und Bytes

„Verbraucherwarnung: Risiken von Initial Coin Offerings (ICOs)“, lautet die Überschrift einer offiziellen Mitteilung aus dem Haus der deutschen Finanzaufsicht Bafin. Darin merkt sie deutlich an, dass sie den Trend zu Krypto-Währungen im Rahmen sogenannter ICOs für bedenklich hält. Unter einem ICO versteht man, wenn ein neu gegründetes Unternehmen eine Krypto-Währung erfindet und die neuen Einheiten an Investoren verkauft.

Wobei der Begriff ICO stark dem des Initial Public Offering (IPO) ähnelt. Das wiederum ist der ganz normale – und komplett regulierte – Börsengang eines Unternehmens. Hierzu bemerkt die Bafin: „Durch die begriffliche Nähe wird der Eindruck erweckt, ICOs seien mit Aktienemissionen vergleichbar, was jedoch weder technisch noch rechtlich der Fall ist.

Weitere Gründe für die Warnung sind diese hier:

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  • Stark schwankende Kurse und das Risiko, dass die Währung kaum noch oder gar nicht mehr gehandelt wird.
  • Frühes und meist noch experimentelles Stadium der neu gegründeten Unternehmen. Entwicklung und Geschäftsmodell sind noch unerprobt und die technischen Konzepte der Währungen für Anleger nur schwer zu überprüfen.
  • Info-Material und Vertragsbedingungen sind „oft objektiv unzureichend, unverständlich oder gar irreführend“. Verbraucher seien wegen fehlender Gesetze und Transparenzvorschriften auf sich allein gestellt.
  • Weil Krypto-Währungen gern verwendet werden, um zu betrügen, Geld zu waschen und Terror zu finanzieren, besteht das Risiko, dass sie von Behörden aus dem Verkehr gezogen werden. Dann wären auch alle anderen Besitzer ihre Bestände los.

Wer also an einem ICO teilnimmt, soll sich vergewissern, dass er Vorteile und Risiken des Projekts vollständig verstanden hat – so das Fazit der Bafin. Das gesamte Schreiben gibt es hier.

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