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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 1 Minute

Urteil Bank haftet für Online-Banking-Betrug

Wer Apps aus nicht sicherer Quelle auf sein Smartphone herunterlädt und damit Betrügern Phishing-Angriffe auf seine Kontodaten ermöglicht, handelt nicht grob fahrlässig. Das entschied das Landgericht Oldenburg in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen 8 O 1454/15. 

Der Fall

Der Kläger, der jahrelang am Online-Banking mittels M-TAN-Verfahren seiner Bank teilnahm, ist Opfer eines ausgeklügelten Phishing-Angriffs geworden. Er lud eine App auf sein Handy herunter. Was er nicht wusste: In der Anwendung war eine Phishing-Software versteckt, die seine Transaktionsnummern fürs Online-Banking ausspähte. Daraufhin plünderten Betrüger sein Konto und hoben davon rund 11.000 Euro ab.

Der Kunde verlangte von der Bank, ihm den Schaden zu ersetzen. Diese weigerte sich jedoch. Wer eine App aus ungesicherter Quelle herunterlade, handle grob fahrlässig, so die Argumentation.

Das Urteil

Die Oldenburger Richter sahen das allerdings anders und gaben der Klage des Kunden statt. Wegen der hochprofessionellen Vorgehensweise der Täter könne dem Kläger keine grobe Fahrlässigkeit angelastet werden, so ihre Begründung. Nur wenn die Bank hätte nachweisen können, dass die Zahlungsvorgänge vom Kunden tatsächlich autorisiert wurden, wäre sie aus dem Schneider. 

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