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Urteil bestätigt: Tchibo darf keine Versicherungen verkaufen

Screenshot der Tchibo-Seite, auf der der Kaffeeröster das Einstellen des Versicherungsgeschäfts bekannt gibt
Screenshot der Tchibo-Seite, auf der der Kaffeeröster das Einstellen des Versicherungsgeschäfts bekannt gibt
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat die Berufung der Tchibo Direct GmbH gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg zurückgewiesen. Das Urteil verbietet dem Kaffeeröster, über sein Internetportal Versicherungen zu vermitteln und Finanzdienstleistungen anzubieten, ohne hierfür eine gesetzliche Genehmigung zu haben (Aktenzeichen: 408 O 95/09).

Geklagt hatte der Düsseldorfer Wettbewerbsverein Wirtschaft im Wettbewerb e.V. (WiW), der vom Brancheninformationsdienst „Versicherungstip“ des Markt-intern-Verlages und dem AfW Bundesverband Finanzdienstleistung eingeschaltet wurde.

Die Branchenvertreter störten sich an der Tchibo-Homepage, auf der neben klassischen Versicherungen auch Finanzprodukte per Mausklick offeriert werden. Streitentscheidend war die Frage, ob der Kaffeeröster nur als sogenannter Tippgeber zu betrachten und damit von einer Genehmigungspflicht befreit ist oder ob eine Versicherungsvermittlung stattfindet.

Das OLG Hamburg bestätigte jetzt die Auffassung der Vorinstanz, der zufolge die Tchibo-Aktivitäten für einen reinen Tippgeber zu weit gingen, da nicht nur Kontaktdetails weitergegeben, sondern dem Kunden die Möglichkeit zu einem Online-Abschluss für konkrete Produkte offeriert wurden. Die Richter ließen die Revision zu. Damit kann Tchibo das Urteil dem Bundesgerichtshof zur Überprüfung vorlegen.

Unterdessen stellte Tchibo die strittige Online-Vermittlung von Versicherungen bereits Ende 2010 ein. Man wolle sich auf den Vertrieb von Konsum- und Gebrauchsgütern sowie Ökostrom fokussieren, erklärte der Kaffeeröster.

Tchibo ist nicht die einzige Handelskette, die neben ihrem Kerngeschäft Versicherungsvermittlung betreiben wollte. Bereits im Jahr 2008 hatte der AfW ein Urteil gegen die Großhandelsgesellschaft Rewe erwirkt, das den Versicherungsverkauf im Supermarkt untersagt. Auch Rewe hatte sich auf die sogenannte Tippgebereigenschaft berufen und war damit vor Gericht gescheitert. Der Online-Shop der Tiernahrungskette Fressnapf hatte Anfang 2010 ein ähnliches Urteil vor Gericht kassiert.

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