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Urteil des Landgerichts Berlin Mietpreisbremse ist verfassungswidrig

Briefkästen eines Mehrfamilienhauses. Die Mietpreisbremse widerspricht der Verfassung, sagt das Berliner Landgericht.
Briefkästen eines Mehrfamilienhauses. Die Mietpreisbremse widerspricht der Verfassung, sagt das Berliner Landgericht. | Foto: Pixabay

Das Berliner Landgericht hat die Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft. Laut Urteil führe die Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch zu einer „ungleichen Behandlung von Vermietern“, was Artikel 3 des Grundgesetzes widerspreche, nach dem „wesentlich Gleiches gleich zu behandeln“ sei. „Das Landgericht Berlin hat mit seiner Entscheidung offengelegt, dass die Mietpreisbremse eine soziale und juristische Fehlkonstruktion ist“, so BFW-Präsident Andreas Ibel.

„Auch wenn das Votum des Landgerichts keine konkreten Auswirkungen auf das Gesetz hat, kommt ihm eine große bundesweite Signalwirkung zu“, sagt Ibel: „Essenziell ist, dass das Landgericht Berlin zu dem Ergebnis kommt, dass die ortsübliche Vergleichsmiete als Bezugsgröße der Mietpreisbremse ungeeignet ist und den Gesetzeszweck, einkommensschwache Mieter zu schützen, grundlegend verfehlt. Das Urteil macht deutlich: Dem Instrument der Mietpreisbremse fehlt jegliche soziale Komponente.“

Dies gelte umso mehr, weil die praktische Umsetzung der Mietpreisbremse insbesondere in Berlin von der Politik nicht durch eine Wohnungsbauoffensive zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum begleitet wurde. Ibel: „Statt dessen wurde der Wohnungsbau vielfach verhindert: Überzogene Forderungen in städtebaulichen Verträgen, der Ausschluss der privaten Investoren bei der Grundstücksvergabe und Beteiligung der kommunalen Gesellschaften beim Bieterwettstreit haben den Wohnungsbau zusätzlich erschwert und verteuert. Allein diese Politik führt die Mietpreisbremse ad absurdum.“

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Bezahlbare Mieten entstehen nur durch eine Ausweitung des Angebotes. „Jede gebaute Wohnung entlastet den Wohnungsmarkt und wirkt sich dadurch günstig auf die Mieten aus – unabhängig davon, ob dabei ein Eigenheim, kommunaler oder privater Wohnungsbau entsteht. Deshalb muss die neue Bundesregierung endlich die Umsetzung der Maßnahmen anpacken, die das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen erarbeitet hat“, so Ibel.

„Die Mietpreisbremse wurde bereits von mehreren Experten als gescheitert angesehen“, sagt auch Andreas Mattner, Präsident des Immobilienverbands ZIA. „Diese ist in erster Linie ein Bürokratiemonster für die Vermieter. Der Neubau wird hierdurch in keiner Weise angeregt. Schnellere Baugenehmigungsverfahren, Investitionsanreize und deregulierende Maßnahmen – diese Instrumente helfen dabei, die angespannten Immobilienmärkte in den Griff zu bekommen.“

Das sieht auch Axel Gedaschko, Präsident des Verbandes der Wohnungswirtschaft GdW, so: Statt im Wahlkampf Verschärfungen der Mietpreisbremse zu fordern, seien zunächst die verfassungsrechtlichen Bedenken ernst zu nehmen. „Man kann es drehen und wenden wie man möchte, die Mietpreisbremse bleibt das falsche Mittel, um die Probleme am Wohnungsmarkt zu lösen.“ Mit diesem Instrument werde der Wohnraummangel nur verwaltet, nicht beseitigt. Gedaschko: „Bezahlbare Mieten entstehen durch Wohnungsneubau in Ballungsregionen, Baukostensenkung und weniger Auflagen durch Bund, Land und Kommunen. Alles andere, wie etwaige Reformversuche, sind Augenwischerei und ein Herumdoktern an Symptomen, ohne jedoch die Ursache wirklich in Angriff zu nehmen.“

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