LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten

Urteil: EdW muss Phoenix-Anleger voll entschädigen

Quelle: Fotolia
Quelle: Fotolia
„Mit dem Urteil ist die EdW erstmals zur vollständigen Zahlung der gesetzlichen Entschädigung an klagende Phoenix-Anleger verurteilt worden. Der Teilentschädigungspraxis der EdW hat das Gericht endlich einen Riegel vorgeschoben", erklärt Rechtsanwalt Matthias Kilian von der Jenaer Kanzlei PWB Rechtsanwälte, der zwei Urteile gegen die EdW für geschädigte Anleger erstritten hat.

Die Pleite der Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst gilt als einer der größten Fälle von Kapitalanlagebetrug in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das Unternehmen bot Anlegern die Anlage von Geldern in Optionsgeschäften an. Hohe zweistellige Renditen wurden im Telefonverkauf versprochen.

Tatsächlich investiert wurde kaum, ein Großteil der Gelder floss in ein Schneeballsystem. Dies brach im März 2005 zusammen, wenige Monate zuvor war der Unternehmensgründer Dieter Breitkreuz bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen (siehe auch Bildstrecke: Die größten Kapitalanlagebetrüger).

Ende der Teilentschädigungspraxis


Die EdW hat bis heute schwer an dem Entschädigungsfall zu tragen, weil sich viele Mitglieder den anstehenden Sonderzahlungen verweigerten. Seit 2005 warten die rund 30.000 geschädigten Phoenix-Anleger auf den Erhalt ihrer gesetzlich vorgesehenen Entschädigungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG).

DER FONDS

DER FONDS aktuelle Ausgabe
Aktuelle Ausgabe

Interview: AGI-Manager über die weiteren Aussichten der Börse Bangkok

Crashtest: Die besten Fonds für globale Value-Aktien

>> kostenlos abonnieren

>> aktuelle Ausgabe (PDF)

Bis auf wenige Ausnahmen hat die EdW freiwillig bisher nur „Teilentschädigungen“ geleistet, und dies erst in 2009. Nun scheint die volle Summe fällig zu werden, etwa 200 der 600 Millionen Euro Schaden muss die EdW nach Expertenschätzungen wohl tragen.

Nach Angaben der EdW vom November 2009 wurden bisher erst 8.400 Anlegern eine Teilentschädigung zugesagt; insgesamt soll die Entschädigungseinrichtung 10.200 Entscheidungen getroffen und rund 37 Millionen Euro ausgezahlt haben.

„Das kann sich nun zugunsten der Anleger ändern, denn nach Auffassung des Gerichtes muss die EdW nun auch den bislang zurückgehaltenen Rest zahlen." betont Rechtsanwalt Kilian, dessen Kanzlei 1.900 geschädigte Phoenix-Anleger vertritt.

Exodus der Vermögensverwalter befürchtet

Mit der aktuellen Entscheidung dürfte sich nun die Problematik der erhöhten Jahresbeiträge und Sonderbeitragsbescheide, die die EdW erhebt, um ihren Verpflichtungen im Fall Phoenix nachzukommen, weiter verschärfen. Der Verband der unabhängigen Vermögensverwalter (VUV) hatte im Interview mit DAS INVESTMENT.com bereits Klagen gegen die aktuellen Jahresbeitragsbescheide angekündigt, die Erhöhungen um bis zu 350 Prozent vorsehen.

VdV-Chefjustitiar Nero Knapp befürchtet ein weiteres Abwandern insbesondere von finanzstarken Vermögensverwaltern ins europäische Ausland, während kleine und mittelständische Vermögensverwalter die Zeche zahlen dürften.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion