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GDV rechnet nach Abschlusskosten in der Lebensversicherung: 4 Rechenfehler des BdV

GDV-Präsident Alexander Erdland
GDV-Präsident Alexander Erdland | Foto: GDV

Am 7. September 2016 veröffentlichte der Bund der Versicherten (BdV) zusammen mit der Verbraucherzentrale Hamburg eine Pressemitteilung, die auf ein positives Urteil in Sachen Abschlusskosten hinwies.

In dieser Pressemitteilung geht es mit Kritik ordentlich zur Sache. Allein im Jahr 2015 seien von rund 7,2 Milliarden Euro, die der GDV als Abschlusskosten ausweist, „etwa 3 Milliarden Euro“ auf „intransparente Weise als zusätzliche Abschlusskosten den Kunden angelastet“ worden, heißt es da.

Der Versicherungsverband GDV hat nun eine Replik zu den Verbraucherschützern veröffentlicht. Sie würden falsch rechnen, heißt es da.

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1. Vergleich mit dem Höchstzillmersatz falsch

Als erstes sei der Vergleich mit dem Höchstzillmersatz falsch. „Die vom GDV ausgewiesenen Abschlusskosten von rund 7,2 Milliarden Euro sind die Kosten, die in den Lebensversicherungen als betriebswirtschaftlicher Aufwand angefallen sind. Es sind, anders als vom BdV suggeriert, nicht die gegenüber den Kunden tarifierten Kosten“, heißt es vom GDV. Ein Vergleich mit dem Höchstzillmersatz von 2,5 Prozent sei daher sachlich falsch, weil dieser die Einnahmeseite, nicht die Aufwandsseite betreffe.

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