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GDV rechnet nach Abschlusskosten in der Lebensversicherung: 4 Rechenfehler des BdV

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2Es geht um Mindestrückkaufswerte, nicht um Abschlusskosten

Als zweiten Kritikpunkt führt der GDV an, dass es gar nicht um Abschlusskosten, sondern um Mindestrückkaufswerte gehe. „Strittig war nur, ob in den ersten fünf Jahren neben den sogenannten gezillmerten Kosten laufende Abschlusskosten einkalkuliert werden dürfen. Faktisch ging es dem OLG nicht darum, welche Kostenarten zulässig sind, sondern ob die höchstrichterlich (BGH) festgelegten Mindestrückkaufswerte für die ersten Vertragsjahre durch eine Kombination der beiden zulässigen Kostenarten unterschritten werden könnten oder ob dies wirksam ausgeschlossen wird“, schreibt der Verband weiter.

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