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Beratung und Dokumentation Welche Pflichten gelten für Versicherungsmakler im Online-Vertrieb?

Screenshot der Internetseite <a href='http://www.check24.de/' target='_blank'>Check24.de</a>
Screenshot der Internetseite Check24.de | Foto: Check24

Drei Monate nach dem Urteil im Prozess des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gegen Check24 endet in der kommenden Woche die Frist, bis zu der die Streitparteien begründen müssen, warum sie in Berufung gehen wollen. Das erklärte ein Sprecher des zuständigen Oberlandesgerichts München gegenüber DAS INVESTMENT.com. Demnach könnte noch in diesem Jahr eine Berufungsverhandlung stattfinden.

In der Vorinstanz hatte sich das Landgericht München zwar lediglich mit der Frage zu befassen, ob die Betreiber des Vergleichsportals ihrer Erstinformations- und Beratungspflicht ausreichend nachkommen. Doch das Urteil vom 13. Juli (Aktenzeichen: 37 O 15268/15) habe „weitreichende Folgen für die Versicherungsvermittlungsbranche“, betont der Hamburger Rechtsanwalt Jens Reichow die Relevanz des Urteils.

Beratungs- und Dokumentationspflichten

Während es im ersten Teil unserer Interview-Serie zu diesem Thema speziell um die Erstinformationspflichten für Versicherungsmakler beim Vertrieb per Internet ging, geht es heute gezielt um die gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten: Inwiefern gelten auch beim Online-Vertrieb von Versicherungen die Auflagen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)? Das fragten wir drei Experten aus der Praxis:

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Viktor Becher, Gründer des Versicherungs-Portals Getsurance

„Das Gericht hat klargestellt: Eine Unterscheidung zwischen Online- und Offline-Vertrieb ist zumindest bei Maklern gesetzlich nicht vorgesehen. Check24 hatte sich auf eine Ausnahmeregelung für Direktversicherer berufen, die laut Ansicht des Vergleichsportals auch auf Makler anzuwenden sei. Dieser Ansicht folgte das Gericht jedoch nicht.“

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