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Verbraucher-Tipps Diese 9 Finanz-Fristen enden am Jahresende

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  1. Riester-Rente

Bei Riester-Verträgen sind Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Die Zuzahlung für 2016 kann noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres erfolgen. Achtung: Der Zulagenantrag für das Jahr 2014 ist dem Anbieter auch spätestens zum 31. Dezember 2016 vorzulegen.

Mit einem Dauerzulagenantrag entfallen die jährlichen Angaben zum rentenversicherungspflichtigen Einkommen. Dann sind dem Anbieter nur noch relevante Änderungen mitzuteilen, zum Beispiel die Geburt eines Kindes. Die Untergrenze für den Eigenbeitrag liegt für alle Riester-Sparer bei 60 Euro pro Jahr.

Tipp für Beamte: Sie sind nur zulagenberechtigt, wenn sie gegenüber ihrer Besoldungsstelle schriftlich die Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.

  1. Rürup-Rente

Selbstständige, die ihre Einnahmensituation oft erst am Jahresende überblicken, sollten über den Abschluss einer Rürup-Rente nachdenken. Diese kann mit einer Einmalzahlung beginnen. Außerdem kann in bestehende Verträge zugezahlt werden. 2016 können 22.766 Euro (45.532 Euro bei

zusammenveranlagten Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnerschaften) eingezahlt werden. Von dieser Summe sind in diesem Jahr 82 Prozent (18.669 Euro beziehungsweise 37.338 Euro für Berechtigte wie oben) steuerlich abzugsfähig.

Die Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte private Altersvorsorgeform für Selbstständige. Auch besserverdienende Angestellte können die Vorteile einer Rürup-Rente nutzen.

  1. betriebliche Altersversorgung (bAV)

Auch bei bestehenden bAV-Verträgen können Zuzahlungen vorgenommen werden. Mit der Entgeltumwandlung, bei der in diesem Jahr bei Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen Beiträge bis zu 2.976 Euro (monatlich: 248 Euro) gefördert werden, sparen Arbeitnehmer Steuern und im Regelfall Sozialversicherungsbeiträge.

Zusätzlich kann in bestimmten Fällen noch ein weiterer Betrag in Höhe von 1.800 Euro steuerfrei in einen Versorgungsvertrag eingezahlt werden. Da es sich bei diesen Grenzen um Jahreswerte handelt, kann selbst ein Mitarbeiter, der mit seiner Zusage erst im Dezember begonnen hat, noch steuerbegünstigt für das ganze Jahr in seinen Vertrag einzahlen. Damit die Zuzahlung steuerlich anerkannt wird, muss sie vor dem 31. Dezember 2016 erfolgen.

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