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Verbraucherschutz in Gefahr VSAV: IDD-Umsetzungsgesetz bedroht unabhängige Berater

Ralf Barth, Versicherungsmakler und VSAV-Vorstand
Ralf Barth, Versicherungsmakler und VSAV-Vorstand

Das am 20. Januar vorgestellte Gesetz zur Umsetzung der Vermittlerrichtlinie IDD schadet dem Verbraucherschutz. Das erklärte die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) in einem Brief an das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Das Gesetz führe in der Praxis zum Gegenteil dessen, was der Gesetzgeber eigentlich will, argumentiert VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth. „Es wird die reine Honorarberatung kaum stärken und schwächt gleichzeitig die unabhängige Beratung insgesamt“.

Denn nach dem jüngsten Gesetzesentwurf sollen Mischmodelle, wonach unabhängige Makler sowohl gegen Provisionen als auch gegen Honorare arbeiten dürfen, abgeschafft werden. „Damit würde der Berufstand des Maklers aus dem Privatmarkt gedrängt, da dieser nach den zahlreichen Regulierungen kaum noch wirtschaftlich zu betreiben ist“, so der VSAV.

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Doch nach VSAV-Ansicht würden nur die wenigsten der derzeit 46.000 Makler in die reine Honorarberatung wechseln. Der Großteil werde sich gebundenen Vertriebsstrukturen anschließen. Damit würde der versicherungsabhängige Vertrieb gestärkt - und der Verbraucherschutz ausgehebelt.

„Kostengünstige Netto-Tarife werden künftig kaum noch angeboten, leistungsstarke Produkte werden künftig weniger verkauft, im Leistungsfall erfährt der Verbraucher künftig weniger Unterstützung durch seinen Makler“, zählt der VSAV die möglichen Folgen der Regulierung auf. Die Beratungsintensität insgesamt würde abnehmen, vor allem für einkommensschwache Bevölkerungsschichten, so der Vermittler-Verband.

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