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Verbraucherzentrale versus ING Diba: Sicherheitslücke oder angemessene Maßnahme?

Quelle: Fotolia
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Im September hatten sich die Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) das Einverständnis eines Kunden der Direktbank ING Diba beschafft, der zuvor sein Tagesgeld-Guthaben auf wenige Euro reduziert hatte. Ausgerüstet allein mit dessen Namen und Kontonummer wurde der Kunde an der Hotline als verstorben gemeldet.

Fingierte Todesmeldung nicht überprüft

Binnen weniger Tage waren Tagesgeld-Konto und Wertpapier-Depot für den Kunden tot. Von der Hotline ging die mündliche Meldung an die Nachlassabteilung, die daraufhin das Ende der Zugriffsmöglichkeit vollzog.

Laut Verbraucherzentrale wurden dabei keine Nachweise gefordert – weder die Pin fürs Telefon-Banking verlangt, noch Sterbeurkunde oder Erbschein gefordert, geschweige denn die Identität des Anrufers überprüft. Die Angabe eines Phantasie-Namens und einer Phantasie-Adresse reichte aus.

Die ING Diba wies die Kritik der Verbraucherzentrale mit Nachdruck zurück. Es handele sich nicht um eine Sicherheitslücke, sondern eine Sicherheitsmaßnahme, die eingeführt worden sei, damit niemand im Todesfall unberechtigt über das Konto verfügen kann.

Im Zweifel für die Sicherheit

„Wir machen das Konto bei einer Todes-Meldung vorsorglich dicht“, sagte ING-Diba-Pressesprecher Thomas Bieler gegenüber DAS INVESTMENT.com. Im Nachgang werde dies natürlich anhand von entsprechenden Dokumenten überprüft. Ein fingierter Todesfall sei bislang noch nicht vorgekommen, so Bieler, der durch den „blöden Scherz“ der Verbraucherzentrale nun Nachahmer-Effekte befürchtet.
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