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Verbraucherzentrale versus ING Diba: Sicherheitslücke oder angemessene Maßnahme?

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Das Risiko unberechtigter Abhebung sei stets stärker zu gewichten als das Risiko einer unberechtigten Kontensperrung. Noch sehe man keine Veranlassung, die aktuelle Regelung zu verändern, werde sie aber nochmals überdenken. Kosten, die aus einer unberechtigten Sperrung entstünden werden laut Bieler von der ING Diba erstattet. Derzeit werden mehr als 6 Millionen Konten bei der Direktbank geführt.
In dem von der Verbraucherzentrale NRW provozierten Fall hatte es mehr als vier Wochen gedauert, bis sich der tot gemeldete Kunde wieder erfolgreich beim Online-Banking einloggen konnte. Immer wieder wurde er zuvor von Mitarbeitern an der Hotline vertröstet: Die Freischaltung eines im Nachlass befindlichen Kontos sei „schließlich die Königsdisziplin“.

Der Versuch der Verbraucherzentrale NRW, ähnliche Sperrungen bei einem weiteren Dutzend Geldinstituten zu erwirken, scheiterte bereits im Ansatz. Deren Mitarbeiter forderten am Telefon qualifizierte Nachweise sowohl über den Tod ihres Kunden als auch über die Identität des Meldenden.

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