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Vereinfachte Risikoprüfung Was von Drei-Fragen-Aktionen in der BU zu halten ist

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Und die dritte Frage schließlich befasst sich damit, ob Anträge des Kunden auf Lebens-, BU-Versicherung & Co. nur zu erschwerten Bedingungen angenommen, zurückgestellt oder abgelehnt wurden.

Was ist nun von der Aktion zu halten?

Makler Matthias Helberg begrüßt, dass der Versicherer Interessenten den Zugang zu einer BU vereinfachen will. Kritik übt er trotzdem, vor allem an den zeitlich unbefristeten Fragen. „Zwar wird wohl jeder angeben können, ob er irgendwann einmal Krebs, eine HIV-Infektion, oder einen Bandscheibenvorfall hatte“, schreibt Helberg. „Bei Stoffwechselstörungen oder psychischen Störungen sieht die Sache schon anders aus, zumal nicht nach Behandlungen sondern nach Feststellungen, also nach Diagnosen, gefragt wird.“

Ohne eine sehr gründliche Prüfung der Krankenakte könnte kein gesetzlich Versicherter diese Fragen ruhigen Gewissens beantworten.

Helberg: „Auch die ebenfalls zeitlich unbefristete Frage nach abgelehnten (oder mit einer Erschwernis angenommenen) Anträgen sollte meiner Meinung nach befristet werden: Wer mit über 40 Lebensjahren die Aktion noch nutzen können soll, hat eventuell mehr als 20 Jahre Vorversicherungen zu überprüfen.“

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