Verfassungsrechtliche Bedenken zur Bürgerversicherung
„Unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit“
Wie immer, wenn eine Bundestagswahl kurz bevor steht, kommt das Thema Bürgerversicherung auf. Udo Steiner, emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Regensburg, hält davon nichts. Denn eine Bürgerversicherung sei im Einklang mit dem Grundgesetz gar nicht zu machen, sagt Steiner im Interview.