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Vermieters Albtraum

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Hinzu kommt das Mietrecht, das von Vermietern einen langen Atem verlangt. Je nach Zustand der Wohnung nach einer Räumung fallen oft auch Renovierungskosten samt weiterer Mietausfälle an. „Wir zahlen in diesem Fall zwei Monatskaltmieten“, sagt Jochen Fischer, Produktmanager bei Rhion. Die Police deckt zwei Risiken ab: zum einen das Mietausfallrisiko, zum anderen gegen eine Zusatzprämie die Sanierungskosten.

Bei R+V sind Sachschäden ebenfalls gedeckt, bei Helvetia und Readyfact nicht. Die beste Absicherung bietet das gründliche Überprüfen potenzieller Mieter: „Vermieter sollten auf der Vorlage von Einkommensnachweisen oder auch Bescheinigungen des Vorvermieters, dass die Miete pünktlich gezahlt wurde, bestehen und die Daten des Personalausweises notieren. Unabdingbar ist zudem eine Bonitätsauskunft bei einer Auskunftei“, so Alexander Wiech von Haus & Grund. Der Rat wird selten beherzigt: Laut einer Studie der Universität Bielefeld holt nur jeder dritte Vermieter gründliche Informationen ein.

Wer das nicht tut und sich mit einer Versicherung aus dem Schneider wähnt, irrt: „Sie zahlt nur, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters geprüft wurden, bei Zahlungsverzug von zwei Monatsmieten wirksam gekündigt wird und nach Ablauf dieser Frist eine gerichtliche Zwangsräumung betrieben wird“, so Bianca Boss vom Bund der Versicherten.

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