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Aktualisiert am 03.06.2016 - 18:38 Uhrin Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten

Vermittleranwalt erklärt Das droht bei Provisionsstreit zwischen Versicherer und Vermittler

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Welche Stornierungen unrechtmäßig?

Seitens des Handelsvertreters ist es nun daran entweder die Unschlüssigkeit der Abrechnungen zu rügen und/oder einzelne Provisionsbuchungen, insbesondere zu Stornierungen qualifiziert anzugreifen.

Hierzu ist detailliert zu bestreiten, welche Stornierungen unrechtmäßig sind (zum Beispiel weil keine Stornogefahrmitteilungen versendet worden sind und auch keine Nachbearbeitung durch den Versicherer selbst erfolgt ist) und welche Buchungen rechnerisch nicht nachvollzogen werden können.

Nachweis in der Regel sehr aufwendig

Gelingt dem Handelsvertreter dies, so ist wiederum der Versicherer gehalten, in jedem Einzelfall die Provisionsrückzahlungsansprüche rechnerisch nachvollziehbar zu belegen und auch die Rechtmäßigkeit jeder einzelnen Buchung nachzuweisen.

Dies ist in der Regel sehr aufwendig, da für jede Einzelbuchung umfangreiche Berechnungen vorzunehmen sind und gegebenenfalls auch der einzelne Versicherungsnehmer als Zeuge gehört werden muss, um festzustellen, ob tatsächlich seitens des Versicherers eine Nachbearbeitung stattgefunden hat.

Aufgrund der Besonderheiten der Prozessführung sind sowohl Handelsvertreter als auch Vertriebsgesellschaften gut beraten, wenn sie sich für entsprechende Verfahren eines im Handelsvertreterrechts spezialisierten Anwaltes bedienen. Gerne steht auch die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow hierfür zur Verfügung.

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