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Aktualisiert am 28.01.2020 - 12:54 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

Vermittlerrecht im Koalitionsvertrag: Fragen bleiben offen

Sie bleibt im Amt
Sie bleibt im Amt: Verbraucherschutz-
ministerin Ilse Aigner, Quelle: BMELV

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt das Ziel der Koalition, die Anforderungen an Berater und Vermittler auf eine Linie zu bringen. „Es wird dringend Zeit, hier Rechtssicherheit für alle Berater und Vermittler zu schaffen und diese Punkte nicht der Rechtssprechung in den nächsten Jahren zu überlassen“, kommentiert AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher die Vereinbarung im Koalitionsvertrag.

Anlehnung an Versicherungsvermittlerrecht wird begrüßt


Auch die Orientierung an den bereits geltenden Regeln für Versicherungsvermittler entspricht den Wünschen des Branchenverbands. „Wir haben stets gegen eine Überregulierung gekämpft. Als Folge der Finanzmarktkrise stand zum Beispiel eine Umkehr der Beweislast durchaus im Raum. Daher freuen wir uns über die Festlegung der Koalition, sich am Versicherungsvermittlerrecht zu orientieren“, so Rottenbacher.

Im einer Umfrage des Verbandes hatten sich im Mai 2009 nur 10 Prozent der Vermittler gegen eine solche Regulierung ausgesprochen. Der Verband hatte der Politik daraufhin die grundsätzliche Unterstützung der Branche signalisiert.

Aus Sicht des AfW bleibt der Koalitionsvertrag in Bezug auf die Offenlegung von Gebühren beziehungsweise Vermittlerprovisionen vage. Auch die Forderung, dass Kunden „die wesentlichen Bestandteile einer Kapitalanlage (...) schnell erkennen können“ müssen, zeige laut AfW, dass wesentliche Details noch zu klären sind.

Immerhin kann sich das bislang in Regulierungsfragen federführende Ministerium fürErnährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) auf personelle Kontinuität stützen: Ministerin Ilse Aigner behält auch in der neuen Regierung ihren Posten.

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