LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in FintechsLesedauer: 3 Minuten

Vermittlerverband vs. Vergleichsportal BVK geht erneut gegen Check24 vor

Online-Kunden: Der Rechtsstreit zwischen dem BVK und Check24 um den digitalen Versicherungsvertrieb per Vergleichsportal geht in die nächste Runde.
Online-Kunden: Der Rechtsstreit zwischen dem BVK und Check24 um den digitalen Versicherungsvertrieb per Vergleichsportal geht in die nächste Runde. | Foto: rawpixel.com

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat Medienberichten zufolge am Wochenende das Landgericht München angerufen. Demnach ist der BVK der Ansicht, dass das Vergleichsportal Check24 das Urteil des Oberlandesgerichtes München von April 2017 nicht ausreichend umgesetzt habe. 

Der Vermittlerverband sehe bei Check24 „Unternehmenswahrheit und Unternehmensklarheit nach wie vor verletzt“, wird BVK-Präsident Michael H. Heinz in einem Medienbericht zitiert. 

Rechtsstreit um Erstinformation 

Zur Erinnerung: Der BVK hatte im Herbst 2015 Klage gegen Check24 erhoben. Der Vorwurf: Das Portal locke unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals Verbraucher auf seine Plattform, um Versicherungsverträge abzuschließen. 

Dabei würde das als Makler registrierte Unternehmen weder die gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation noch die gesetzlich vorgeschriebene Beratung des Verbrauchers leisten. 

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Schließlich hatte das Oberlandesgericht (OLG) München im Berufungsverfahren Anfang April das Vergleichsportal dazu angehalten, seine Kunden vor dem Online-Abschluss besser zu informieren. Aus dem Urteil ging hervor, dass Check24 seinen Kunden vor Vertragsabschluss ausdrücklich mitteilen solle, dass das Unternehmen als Makler agiert.

BVK unzufrieden mit Umsetzung

In der Folge wies Heinz immer wieder darauf hin, dass man „jeden Tag“ beobachten wolle, ob Check24 die geforderten Standards bereits erfülle – offenbar ist der Vermittlerverband nun zu einem negativen Ergebnis gekommen und hat daher erneut Klage eingereicht.

„Der BVK scheint die Umsetzung von Check24 bezüglich des OLG-Urteils nicht zu akzeptieren“, teilte das Vergleichsportal am Samstag mit. Check24 liege dazu allerdings noch nichts vom Gericht vor, heißt es in dem Statement aus München. 

Gleichwohl machen die Gescholtenen in teils kernig formulierten Aussagen deutlich, was sie vom Vorgehen des BVK halten: Der Verband agiere „scheinheilig und unaufrichtig“. Es gehe ihm offensichtlich nicht um Verbraucherschutz, sondern um „polemisierende Kritik am Geschäftsmodell Vergleichsportal“. 

Tipps der Redaktion