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Vermögensverwalter erklärt Die Fondskosten entscheiden über den Erfolg

Thomas Hünicke: Der geschäftsführende Gesellschafter der WBS Hünicke Vermögensverwaltung in Düsseldorf empfiehlt Anlegern, bei den Fondskosten genau hinzuschauen.
Thomas Hünicke: Der geschäftsführende Gesellschafter der WBS Hünicke Vermögensverwaltung in Düsseldorf empfiehlt Anlegern, bei den Fondskosten genau hinzuschauen. | Foto: WBS Hünicke Vermögensverwaltung GmbH

Für das Management eines Fonds erhält die Fondsgesellschaft eine Verwaltungsvergütung. Sie ist je nach Fondstyp unterschiedlich hoch. Diese Vergütung deckt die Kosten des Fondsmanagements und wird direkt aus dem Fondsvermögen entnommen.

Manche Investmentfonds erheben zudem eine erfolgsabhängige Gebühr, sofern der Fondsmanager die Wertentwicklung seines Vergleichsmaßstabes übertroffen hat.

Damit ist das laufende Honorar für die Fondsgesellschaft beziehungsweise die Vermögensverwaltung abgegolten. Manche Gesellschaften wollen zusätzlich einen sogenannten Ausgabeaufschlag. Dieser kann bis zu 6 Prozent betragen.

Weitere Gebühren 

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Das sind nicht die einzigen Kosten. Für Depotverwaltung und Handling fallen weitere Gebühren an. Für die Verwahrung des Fondsvermögens und die tägliche Berechnung des Fondspreises erhält die Verwahrstelle der Fondsgesellschaft eine Vergütung; ebenso werden Transaktionskosten fällig, wenn ein Fondsmanager Wertpapiere oder Immobilien kauft oder verkauft. Das Fondsvermögen wird direkt mit diesen Kosten belastet.

Wer auf der Suche nach einem Investmentfonds ist, sollte daher immer auch auf die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio, TER) schauen. Diese fasst die laufenden Kosten in einer Kennziffer zusammen.

Sofern der Fonds eine erfolgsabhängige Vergütung erhoben hat, wird diese gegebenenfalls ergänzend zur TER in den wesentlichen Anlegerinformationen ausgewiesen. Transaktionskosten und eventueller Ausgabeaufschlag sind darin ebenfalls nicht enthalten.

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